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Für alle Schüler die gleichen Chancen

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Ein Schüler erkrankt kurz vor dem Schullager, die Kosten für einen Ausflug sind noch nicht beglichen. Anzeichen, die auf finanzielle Probleme einer Familie deuten können. Da im Kanton Freiburg Gemeinden und Sozialamt in einem solchen Fall die Kosten übernehmen, ist dieses Beispiel zum Glück eher selten. Dennoch: Die Eltern müssen über ihren Schatten springen und sich bei den Behörden melden.

Elternbeiträge sind zurzeit ein heiss diskutiertes Thema. Denn das Bundesgericht hat letzten Winter entschieden, dass Schulen keine Kosten mehr für Schulreisen und -lager verlangen dürfen (siehe Kasten). Politik und Schulen sahen ausserschulische Aktivitäten gefährdet (die FN berichteten). Doch der Entscheid hat auch eine positive Seite: Schüler aus ärmeren Familien drohen nicht mehr ausgeschlossen zu sein.

Schutz von persönlichen Daten

«Der Entscheid des Bundesgerichts hat die Problematik entschärft, dass Kinder nicht an Schulausflügen teilnehmen können», sagt Laurent Baeriswyl, Direktor der Orientierungsschule Düdingen. Auch wenn es sich meist um kleinere Beträge gehandelt habe, seien grössere Familien finanziell an ihre Grenzen gelangt: Es sei die Summe aller Elternbeiträge, die ins Gewicht fallen. Vor diesem Entscheid haben Schulleitung und Lehrer mit den betroffenen Familien nach Lösungen gesucht, erzählt Baeriswyl. Doch sind es die Eltern gewesen, die auf die Schule zukommen mussten. Das bestätigt Marianne Küng-Reusser, stellvertretende Amtsvorsteherin für den deutschsprachigen Unterricht: Direkte Hilfe dürfen Lehrer nicht leisten, wenn sie einen Sozialfall in der Klasse vermuten. «Die Familien unterstehen dem Persönlichkeitsschutz. Die Schule darf sich nicht über finanzielle Situationen erkundigen.»

Im Allgemeinen erfahre die Direktion wenig über die Sozialfälle an ihrer Schule, weil sich schon andere Behörden um die Familien kümmern würden, sagt Christa Bürgy-Schubnell, Präsidentin des Verbandes OS Sense. Schulen seien auf das Thema Kosten aber schon lange sensibilisiert. Vor dem Bundesgerichtsentscheid habe es dazu bereits Richtlinien gegeben, sagt Bürgy-Schubnell. Sie bestimmten, wie hoch die Beträge für die Fächer Hauswirtschaft und Technisches Gestalten, aber auch für Lager sein durften. «Diese Richtlinien bezweckten, dass die Kosten im Rahmen blieben.»

Die Aufgabenteilung zwischen Sozialbehörden und Schulen sei sinnvoll, sagt Beat Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz. «Es macht keinen Sinn, dass eine Lehrperson die finanzielle Lage einer Familie abklärt. Denn sie hat auch keine Kompetenzen, beispielsweise Geld aus einem Fonds zu sprechen.» Bei weiterführenden Schulen wie Gymnasium oder Universität sei der Staat nicht mehr verpflichtet, den jungen Erwachsenen unter die Arme zu greifen. Doch auch hier könne ein Bürger mit Stipendien oder zinslosen Darlehen seine gewünschte Ausbildung absolvieren. «In der Schweiz herrscht ein ungeschriebenes Gesetz: Jeder soll die bestmögliche Ausbildung erhalten, die seinen Fähigkeiten entspricht.»

In einer Herbstserie geben die «Freiburger Nachrichten» der Armut in diesem Kanton ein Gesicht. Wir gehen der Frage nach, was Armut ist und wo sie fundamentale Bedürfnisse tangiert.

Bundesgericht

Keine Elternbeiträge mehr für Reisen oder Lager

Das Bundesgericht entschied letzten Dezember, dass Schulen keine Elternbeiträge für ausserschulische Aktivitäten mehr verlangen dürfen. Das Gericht bezog sich dabei auf die Bundesverfassung, die einen unentgeltlichen Grundschulunterricht für jeden garantiert; darunter fallen auch Reisen und Lager, sofern die Teilnahme Pflicht ist. Die Verfassung bezweckt damit auch die Chancengleichheit bei der Ausbildung, begründete das Bundesgericht.

jp

 

 

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