Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gut gemeint ist nicht gut genug

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Es ist Herrn Zosso durchaus beizupflichten, dass das Freiburger Modell der pauschalen Medikamentenabgabe in Pflegeheimen über Jahre sehr gute Dienste geleistet, namentlich auch Kosten gespart hat. Das ist aus meiner Sicht ebenfalls positiv zu beurteilen.

Nicht korrekt ist dagegen die Behauptung, dass ich gegen eine gesetzliche Anpassung gewesen sei, die es erlauben würde, das Freiburger Modell gesetzeskonform weiterzuführen. Gemäss neuem Gesetz müssen die Krankenkassen für die korrekte Übermittlung der Medikamentendaten an den Risikoausgleich «geradestehen». Bei den Verhandlungen in Freiburg wurde nun leider kein erprobtes Modell als Folgelösung präsentiert, das diesen gesetzlichen Ansprüchen hätte gerecht werden können. Eine gesetzlich korrekte Lösung wäre nicht garantiert gewesen. Gleichzeitig wollten die Protagonisten des bisherigen Freiburger Modells aber die Verantwortung für allfällige Unstimmigkeiten nicht übernehmen. Darauf konnte und durfte keine Krankenkasse in der ganzen Schweiz eingehen.

Man hätte in Freiburg also besser rechtzeitig ein gesetzeskonformes neues Verfahren entwickelt, statt eine mediale Entrüstung zu zelebrieren, als die Gesetzesänderung zum verfeinerten Risikoausgleich bereits in Kraft war.

Ebenfalls falsch wäre die Annahme, dass das frühere Freiburger Modell die einzig gute Alternative wäre: So besteht zum Beispiel auch im Kanton Wallis eine günstige und gleichzeitig gesetzeskonforme Medikamentenabgabe in Heimen. Dieses Modell wollten die Freiburger Heime allerdings aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht übernehmen. Auch das Problem der Restpackungen hätte gelöst werden können; Vorschläge dazu hatten Krankenkassen eingebracht.

An guten und gesetzeskonformen Lösungen sind die Versicherer aber weiterhin interessiert. Sachbezügliche, gesetzeskonforme Lösungen aus Freiburg sind weiterhin jederzeit willkommen.

Heinz Brand, Nationalrat SVP und Präsident Santésuisse, Klosters

Meistgelesen

Mehr zum Thema