Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Handyentzug ausserhalb der Schulzeit ist unverhältnismässig

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print
Eine Orientierungsschule hat einem Schüler während einer Woche das Handy entzogen. Dies, weil er damit während des Turnunterrichts in der Garderobe Musik hörte. So nicht, sagt das Kantonsgericht in einem Grundsatzurteil.

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Alle rot markierten Artikel können Sie nur mit einem Abo lesen.

Unlimitierter Digitalzugang

Jetzt 30 Tage lang alle Artikel kostenlos lesen.

30 Tage gratis testen Abo-Angebote ansehen

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema