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Hausbesitzer wegen Sachbeschädigung verurteilt

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Während seines Umzugs vom Sensebezirk ins nahe Ausland erlebte ein Paar eine böse Überraschung. Die Nachmieterin und der Hausbesitzer hatten Umzugsware vorzeitig aus dem Haus entfernt und im Regen stehen lassen. Der Hausbesitzer wurde nun wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Die ohnehin schon stressige Umzugszeit wurde für ein Paar, das aus einem Mietshaus im Sensebezirk auszog, zum Albtraum. Nachdem sie zwei Jahre lang ein Haus im Sense-Oberland gemietet hatten, kündigten die beiden ihren Vertrag auf den 1. Oktober 2021. Schon vor dem Ablauf des Mietvertrags zogen sie ins nahe Ausland. Im Haus im Sensebezirk befanden sich aber noch Umzugsgegenstände, die sich das Paar von zwei Umzugsfirmen ins neue Zuhause nachschicken lassen wollte.

Rund eine Woche vor dem Ablauf seines Mietvertrags bestellte jedoch die Nachmieterin in Absprache mit dem Hausbesitzer zwei Mulden und liess die verbleibende Umzugsware aus dem Haus entfernen. In den Mulden vor dem Haus waren diese Gegenstände, darunter Kisten, Säcke mit Kleidern und Einrichtungsgegenstände, dem Wetter ausgesetzt und wurden beschädigt. 

Bei seiner Einvernahme durch die Polizei gab der Hausbesitzer an, er habe angenommen, dass das Paar absichtlich einen Teil seiner Sachen zurückgelassen hatte, um sie nicht wegwerfen zu müssen. Zudem gab er an, dass er das Paar am 25. oder 26. September 2021 kontaktiert habe und dass die beiden ihm das Einverständnis gegeben hätten, die betreffenden Sachen wegzuwerfen. In einer E-Mail an die Staatsanwaltschaft vom 28. Juni 2022 bestritten diese jedoch, ihr Einverständnis gegeben zu haben.

Der Hausbesitzer wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe wird bedingt ausgesprochen, und die Probezeit beträgt dabei zwei Jahre. Ausserdem muss der Mann eine Busse von 3000 Franken bezahlen. Gegen die Nachmieterin läuft ebenfalls ein Strafverfahren.

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