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«Heftige Gewalt gegen ein wehrloses Kind»

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Autor: Nicole Jegerlehner

FreiburgSie war mit ihrem Bruder zusammen auf dem Heimweg vom Training. Das zehnjährige Mädchen entschied sich für die Abkürzung die Treppen hinauf, der Bruder wählte mit seinem Fahrrad den weiteren, aber weniger steilen Weg entlang der Strasse. Oben an der Treppe sollten sie sich wieder treffen. Doch der Bruder wartete im Januar 2008 vergeblich: Ein Mann hatte das Mädchen angesprochen und es gebeten, ihm den Weg zum Guintzetquartier zu zeigen. Nach wenigen Metern küsste der Mann das Kind, obwohl es sich dagegen wehrte; bei einem Busch zerrte er die Zehnjährige zu Boden, drohte ihr mit dem Tod – «du wirst deine Eltern nie wieder sehen» -, entkleidete und begrapschte sie, liess seine Hose herunter und legte sich auf das Mädchen. In diesem Moment kam ein spazierendes Paar dazu; es hatte die Schreie des Mädchens gehört. Der Mann flüchtete.

Täter auf Hafturlaub

Die Polizei nahm als Tatverdächtigen einen Mann fest, der nackt durchs Torry-Quartier spazierte (die FN berichteten). Doch die DNA-Analyse gab den Hinweis auf den wirklichen Täter: auf einen Mann, der bereits 1995 wegen Vergewaltigung an einem Kind zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Der 41-jährige Schweizer, geboren in Freiburg und wohnhaft im Saanebezirk, sass zudem 2003 und 2005 wegen Erpressung und Dokumentenfälschung hinter Gittern. Im November 2007 wurde er wieder wegen Vermögensdelikten inhaftiert. Er sass die Strafe in Halbgefangenschaft ab, als er von einem viertägigen Hafturlaub nicht ins Gefängnis zurückkehrte. Kurz darauf versuchte er, das Mädchen zu vergewaltigen.

Bei seiner Verhaftung im Januar 2008 gab der Mann zu Protokoll, dass er aufgrund seiner persönlichen Situation frustriert sei; beim Anblick des Mädchens habe er den Wunsch verspürt, sie in seine Arme zu schliessen. Er sagte aus, er sei sich während seiner Taten bewusst gewesen, dass das Mädchen nicht einverstanden gewesen sei.

Rückfallgefahr besteht

Die beiden vergangenen Tage stand der Täter vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der psychiatrische Gutachter befand, der geständige Mann sei voll zurechnungsfähig; zudem stellte der Experte eine erhöhte Gefährlichkeit und Rückfallgefahr fest.

Bei der Urteilsverkündigung sagte Richter Nicolas Ayer, das Vergehen sei schwerwiegend; das Mädchen und seine Familie litten sehr unter den Ereignissen. «Sie haben heftige Gewalt gegen ein Kind ausgeübt, das sich nicht wehren konnte», sagte er zum Angeklagten. Der Täter streite ab, dass er das Mädchen habe vergewaltigen wollen. Und er verleugne die ausgestossenen Drohungen: «Sie ziehen die Aussagen des Opfers in Zweifel, das ist schlimm», sagte Ayer.

Therapie angeordnet

Der Richter sagte auch, dass der Täter – ein drahtiger, unauffälliger Mann mit Brille – sich noch vor dem Gericht nur über sein Schicksal beklagt habe. «Doch haben Sie sich in keinem Moment bei Ihrem Opfer und seiner Familie entschuldigt», sagte Ayer. Das Gericht verurteilte den Mann zu fünf Jahren Gefängnis und zu einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt. Zudem muss er dem Opfer Schmerzensgeld zahlen: 15 000 Franken an das Mädchen und 8000 an Familienmitglieder.

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