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Heute im Grossen Rat: Bekommt Freiburg ein neues Religionsgesetz?

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Religionen können beim Staat verschiedene Rechte beantragen. Mit einer Gesetzesrevision will der Staatsrat die Bedingungen dafür modernisieren und einen Kantonalen Rat für Religionsfragen einführen. Am Dienstag debattiert das Parlament über dieses Vorhaben.

Gleich zweimal soll sich der Grosse Rat in dieser Sessionswoche mit einem neuen Religionsgesetz befassen: Die Revision des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat ist nämlich für Dienstag und Freitag traktandiert.

Das Gesetz wurde 1990 verabschiedet und ist somit 34 Jahre alt. «Die Religionslandschaft des Kantons Freiburg hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt und diversifiziert», stellt der Staatsrat in seiner Botschaft an das Parlament fest. Die aktuellsten Zahlen des kantonalen Amts für Statistik von 2022 zeigen, dass in Freiburg der Katholizismus weiterhin führend ist mit fast 54 Prozent der Bevölkerung. Das ist jedoch ein Rückgang um fast 30 Prozentpunkte seit 1990. Es folgen die Konfessionslosen mit rund 25 Prozent, vor den Evangelisch-reformierten mit elf Prozent. Der Anteil der islamischen Glaubensgemeinschaften liegt bei 4,7 Prozent, andere christliche Religionsgemeinschaften bei 3,7 Prozent sowie andere Religionsgemeinschaften bei 0,6 Prozent. Bei 0,9 Prozent der Bevölkerung ist die Religionszugehörigkeit unbekannt. Auf diese Entwicklungen möchte das Gesetz eingehen und dabei auch zwei Postulate zur Überwachung von Moscheen und einem Runden Tisch der Religionen umsetzen.

Vorrechte quasi unverändert

Die Modernisierung des Gesetzes zeigt sich bereits im Namen: Es geht nicht mehr nur um die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat, sondern neu zwischen den Konfessionsgemeinschaften und dem Staat – «wie sich dies für einen demokratischen und konfessionell neutralen Staat gehört», heisst es in der Botschaft. Die Gesetzesrevision befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Vorrechten sowie mit Instrumenten für «einen interreligiösen Dialog im Einklang mit den Werten unserer demokratischen Gesellschaft». Auch den Dialog zwischen den Konfessionsgemeinschaften und den politischen Behörden will das Gesetz sicherstellen.

Bei den Vorrechten, die die Gemeinschaften erhalten können, gebe es keine grossen Veränderungen. Neu sollen sie bei Erlassen, von denen sie direkt oder indirekt betroffen sind, konsultiert werden. Quasi unverändert seien die Gesetzesabschnitte zu den Daten der Einwohnerkontrolle betreffend Zu- und Wegzug der Mitglieder, zur Nutzung von Schulräumlichkeiten für den Religionsunterricht, der Seelsorgeangebote in Spitälern und Gefängnissen sowie der verschiedenen Steuerbefreiungen.

Höhere Anforderungen

Allerdings seien die Anforderungen nun höher, wenn Konfessionsgemeinschaften öffentlich-rechtliche Vorrechte beantragen, so der Staatsrat. Diese müssten als Verein organisiert sein, über Statuten verfügen, ihren Sitz im Kanton haben und über mindestens eine Kultusstätte im Kanton verfügen. Weiter müssten sie die Grundprinzipien der Rechtsordnung anerkennen: Gleichstellung von Frau und Mann, Verbot jeglicher Diskriminierung, Recht auf Achtung des Privatlebens, Recht auf Unterricht und Recht auf Ehe. Der Staatsrat schreibt dazu:

Es kann nicht geduldet werden, dass Konfessionsgemeinschaften den Vorrang des Zivilrechts nicht anerkennen und sich auf Regeln stützen, die unserer Rechtsordnung fremd sind.

Die Gemeinschaften müssen seit mindestens 30 Jahren im Kanton präsent sein – oder alternativ mindestens 1000 Mitglieder zählen.

Neue Bedingungen sind, dass die Gemeinschaften den konfessionellen Frieden respektieren, auf jegliche Bekehrungsversuche verzichten, sich am interreligiösen Dialog beteiligen und ihn bei ihren Mitgliedern fördern müssen. «Die Dialogbereitschaft stellt eine Voraussetzung für den konfessionellen Frieden dar und damit für die Gewährung von Vorrechten», erläutert der Staatsrat. Neu ist ebenfalls, dass sie den Vorrang des Zivilrechts anerkennen müssen und wissenschaftliche Kenntnisse nicht bestreiten dürfen. «Für sie wird es wichtig sein, die nötige Zurückhaltung und Kritikfähigkeit an den Tag zu legen und nicht offiziell den Glauben über die wissenschaftlichen Kenntnisse, wie sie in öffentlichen Bildungseinrichtungen gelehrt werden, zu stellen.» Eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen ist ebenfalls eine neue Anforderung. So sollen die Gemeinschaften ihre finanzielle Situation aufzeigen und gegenüber den Behörden ihre Finanzierungsquellen belegen können.

Probezeit von fünf Jahren

Konfessionsgemeinschaften, die ein Vorrecht erhalten möchten, müssen das beim Kanton beantragen. Ab dann läuft eine fünfjährige Probezeit bis zur definitiven Gewährung. Verstösst die Gemeinschaft später gegen Bedingungen, können die Rechte temporär oder dauerhaft auch wieder entzogen werden.

Vertreter von Gemeinschaften sowie der kantonalen Behörden sollen gemeinsam einen neuen Kantonalen Rat für Religionsfragen bilden. Dieser soll die Kantonsregierung beraten bei Fragen zu Beziehungen zwischen dem Staat und den Konfessionsgemeinschaften, zur Religion und zur Gewährleistung des konfessionellen Friedens. Zudem soll der Rat den Dialog zwischen den Konfessionsgemeinschaften wie auch zwischen den Gemeinschaften und den Kantons- und Gemeindebehörden fördern.

16 Änderungsanträge

Im Parlament wird die Beratung dieses Gesetzes Anlass geben zu Diskussionen. Denn bereits die vorberatende Kommission stimmte über 16 Änderungsanträge ab, nahezu alle scheiterten. Einige Grossrätinnen und Grossräte wollten die Hürden im Gesetz erhöhen: die Anerkennung von Konfessionsgemeinschaften dem Referendum unterstellen, die Präsenzzeit im Kanton auf 100 Jahre verlängern oder mindestens 10’000 Mitglieder in einer Gemeinschaft haben. Andere Parlamentsmitglieder wollten die Hürden im Gesetz senken: für eine Anerkennung nur mindestens 100 Mitglieder in einer Gemeinschaft, die Konsultierung von Gemeinschaften bei kantonalen Erlassen nicht an das Vorhandensein eines Vorrechts knüpfen, oder eine Anerkennung für Konfessionsgemeinschaften einführen, ohne dass diese den Prozess für Vorrechte zu durchlaufen haben. Die Anträge dürften am Dienstag im Plenum erneut zum Thema werden.

Kredite

53 Millionen Franken für die Universität und die Bibliothek

Der Bau eines neuen Gebäudes für die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni und der Aus- und Umbau der Kantons- und Universitätsbibliothek sind weitere Themen, die in der Märzsession auf der Traktandenliste stehen. Total geht es um rund 53 Millionen Franken. Die Behandlung dieser Geschäfte ist für Mittwoch vorgesehen.

Um die Planungen für die neuen Räumlichkeiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf dem Areal des Thierryturms voranzutreiben, beantragt der Staatsrat beim Parlament einen zusätzlichen Projektierungskredit von zwölf Millionen Franken. Für den Abbruch der dort befindlichen Gebäude und Untersuchungen des eventuell belasteten Bodens ist ein Verpflichtungskredit von 3,4 Millionen Franken vorgesehen.

Für die Kantons- und Universitätsbibliothek beantragt die Kantonsregierung einen Zusatzkredit von rund 38 Millionen Franken. «Dieser Zusatzkredit ist nötig, weil die zu erhaltende historische Bausubstanz in einem schlechteren Zustand ist als angenommen, und andererseits wegen der unvorhergesehenen und bedeutenden Umzüge des Materials und der Bücher», so die Erläuterung in der Botschaft. (jmw)

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