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Himmelslaternen ab sofort verboten

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: karin aebischer

Von einer Flamme angetrieben, können Himmelslaternen mehrere Kilometer zurücklegen. Vor rund 2000 Jahren wurden sie in China zur Kommunikation eingesetzt, später bei Anlässen als eine Art Feuerwerk verwendet, welches Glück bringen sollte. In Europa sind die Himmelslaternen etwa seit 2006 käuflich erhältlich. An Hochzeitsfeiern zum Beispiel werden gute Wünsche auf die nach unten offenen Papiertüten geschrieben und in den Nachthimmel geschickt.

Mit Busse zu rechnen

Mit der Verbreitung der Laternen ist auch eine zunehmende gesetzliche Einschränkung für deren Gebrauch zu beobachten. Auch im Kanton Freiburg wird nun ein generelles Verbot erlassen. Dies haben die Freiburger Oberamtmänner an ihrer Konferenz Anfang Juni entschieden. Im Sensebezirk gilt das Verbot ab sofort. Im Seebezirk geht die Verfügung in den nächsten Tagen an die Gemeinden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Busse von 50 bis 20 000 Franken rechnen.

Von Himmelslaternen gehe eine erhebliche Brandgefahr aus, die sich infolge von Windstössen oder unerwarteten Hindernissen wie Gebäuden oder Bäumen entwickeln könne, heisst es in der Verfügung des Oberamtmannes des Sensebezirks. «Man schickt das Feuer fort und hat es dann nicht mehr unter Kontrolle», sagt Nicolas Bürgisser. Ebenso könne nicht ausgeschlossen werden, dass die glühenden Überreste einer Himmelslaterne nach erfolgter Landung einen Brand verursachen würden. Somit kann dem Vorsichtsgebot beim Umgang mit Feuer nicht genug Rechnung getragen werden.

Bereits 2009 habe eine anlässlich einer Hochzeitsfeier steigen gelassene Laterne einen Brand in unmittelbarer Nähe der Bahnlinie Bern-Freiburg-Lausanne in Düdingen ausgelöst. Das Feuer musste durch die örtliche Stützpunktfeuerwehr gelöscht werden.

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