Die Impfung gegen das Humane Papillomavirus (HPV) wird im Kanton Freiburg für Mädchen zwischen elf und 14 Jahren neu standardmässig zwei statt drei Mal verabreicht. Die Verantwortlichen erhoffen sich damit eine höhere Impfquote. Für junge Frauen ab dem 15. Geburtstag bleibt das Schema mit drei Dosen allerdings gleich. Mindestens die erste Impfung muss vor dem Erreichen des 15. Altersjahrs erfolgen, damit sie ihre Wirkung entfalten kann. Der Staatsrat hat die einschlägige Verordnung entsprechend geändert. Das Impfprogramm startete 2007 und wird nun bis 2017 verlängert. Grund für die Revision ist eine Neuregelung der Impfvorschriften durch die zuständigen Stellen des Bundes. Das HPV ist eine Ursache für Gebärmutterhalskrebs und wird sexuell übertragen. fca
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