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«Ich bin nicht verantwortlich»

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«Ich trage die Verantwortung für die Taten nicht» – das stellte der Beschuldigte gleich zu Beginn der Verhandlung gestern am Polizeigericht in Tafers klar. Dem 82-jährigen Pferdezüchter werden mehrere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen: Die Liegefläche für die Pferde soll zu klein und stark verkotet gewesen sein, es soll darin zu wenig Einstreu gehabt haben, einige Pferde sollen zu mager und Fohlen stark verschmutzt gewesen sein, und zudem habe er einige Pferde nicht in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen. Das Veterinäramt hatte im Herbst elf von 18 Pferden beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Pferdezüchter mittels Strafbefehl, gegen diesen hatte der Mann Einsprache erhoben.

Eine Vertreterin des Veterinäramts sagte vor Gericht, man habe immer wieder das Gespräch gesucht mit dem Mann. Es seien mehrmals die gleichen Mängel festgestellt worden, der Mann sei mehrmals verwarnt worden, habe aber nichts an der Situation geändert. «Es war einfach kein gesetzeskonformer Zustand.»

«Den Pferden geht es gut»

Vor Gericht sagte der Mann, er sei eigentlich froh, dass ihm die Pferde weggenommen worden seien. «Ich kann sie ja kaum mehr verkaufen, der Markt ist total zusammengebrochen.» Manche Vorwürfe, wie dass die Tiere zu wenig Liegefläche oder Einstreu gehabt hätten, bestritt er. Er betonte, seinen Pferden gehe es gut. «Wenn sie im Sommer auf der Alp sind, schlafen sie ja auch draussen.» Die Vorschriften ergäben keinen Sinn. Die Tierschutzgesetzgebung verursache viele Probleme.

Dass die Tiere nicht in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen seien, gab der Mann zu. «Ich kann das ja gar nicht machen», sagte er und verwies auf einen Zwist mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, das seinen Zuchtverband nicht anerkenne. Er wolle seine Tiere nicht ohne Zuchtpapiere eintragen lassen, erklärte er.

Auch bei den anderen Vorwürfen kam der Mann immer wieder auf diesen Streit zu sprechen. Richter Peter Rentsch wies mehrfach darauf hin, dass es in der Verhandlung nur um die Vorwürfe des kantonalen Veterinäramts gehe und er die Sache mit dem Bundesamt nicht regeln könne. Er lehnte auch einen entsprechenden Beweisantrag ab.

Der Pferdezüchter sagte jedoch, es gebe durchaus einen Zusammenhang. Er sei entmündigt worden vom Bundesamt, und weil er nicht selber entscheiden könne, betrachte er sich nicht als Eigentümer. Darum könne er auch nicht verantwortlich sein für die Taten. «Derjenige, der befiehlt, hat die Verantwortung.»

Das Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet.

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