Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Illegaler Drogenhandel: Sensler verkaufen 58 Kilogramm Marihuana

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Rund 60 Kilogramm Marihuana leichter und über 340’000 Franken schwerer: Zwei Sensler standen am Montag wegen illegalen Drogenhandels vor dem Strafgericht des Sensebezirks. 

Zwei Sensler waren in illegalen Anbau und Verkauf von Marihuana verwickelt. Dafür standen sie am Montag vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers. Da es um einen schweren Fall von Drogenhandel ging, war auch die Staatsanwaltschaft anwesend. Das Verfahren unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Caroline Gauch war jedoch lapidar.

Produktion begann vor neun Jahren

Die beiden 37-jährigen Beschuldigten – Reto* und Beat* – begannen 2013, zusammen Hanf anzubauen. Das Material beschafften sie sich gemeinsam. 2014 setzten sie die ersten Hanfpflanzen in acht grossen Kunststoffwannen. Sie produzierten pro Wanne rund 500 Gramm getrocknetes Marihuana. Im ersten Jahr verkauften sie acht Kilogramm Marihuana, die nächsten Jahre bis 2019 jeweils zwölf Kilogramm. Reto kümmerte sich um das Anbauen, das Ernten und Verpacken der Pflanzen. Er verpackte das getrocknete Marihuana jeweils in Pakete zu 100 und 250 Gramm. Beat war für den Verkauf respektive den Vertrieb der Drogen verantwortlich. Er verkaufte sie zu 6000 Franken pro Kilogramm. Die Gesamtmenge des verkauften Marihuanas beläuft sich auf 58 Kilogramm, der Umsatz auf 348’000 Franken. Um diese Zahlen einzuordnen: Wer auch nur einen Krümel Marihuana weitergibt, übergibt illegale Betäubungsmittel an jemand anderen und macht sich strafbar. Als schwerer Fall gilt, wer damit über 100’000 Franken Umsatz erzielt. 

Bei einer Hausdurchsuchung der Polizei wurden bei Reto eine Indoor-Hanfplantage sowie 30 Gramm vakuumiertes Marihuana beschlagnahmt. Bei den ersten Befragungen durch die Polizei stritt Beat ab, illegalen Drogenhanf produziert und verkauft zu haben. Reto gab jedoch die Taten zu. 

Beschuldigte zeigen Einsicht und Reue

Beim abgekürzten Verfahren vor dem Strafgericht sah es schon anders aus. Bereits im Vorfeld haben die Angeklagten der Anklageschrift zugestimmt. Auch vor Gericht zeigten sie Einsicht. «Ich möchte um Entschuldigung bitten, auch für den ganzen Aufwand, den Sie hatten», sagte Beat bei der Befragung durch die Gerichtspräsidentin Gauch. 

Beide Männer erkannten die Tatvorwürfe an. Ebenfalls einverstanden zeigten sie sich mit den vorgeschlagenen Strafzumessungen. Für Beat handelt es sich um eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Zusätzlich soll er eine Ersatzforderung in der Höhe von 20’000 Franken bezahlen. Für den mitbeschuldigten Reto fällt die bedingte Freiheitsstrafe geringer aus: 17 Monate mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Ersatzforderung beläuft sich auf 25’000 Franken. Auch die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt. Die beschlagnahmte Indoor-Anlage und das vakuumierte Marihuana wurden bereits vernichtet.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema