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Im Hinblick auf die Eidgenössische Abstimmung vom

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Im Hinblick auf die Eidgenössische Abstimmung vom 28. November hat der Freiburger Arbeitgeberverband am Mittwoch zwei Parolen bekannt gegeben. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sei ein «vorsichtiger Schritt in die gute Richtung», heisst es in einer Pressemitteilung. Dies werde der Freiburger Wirtschaft kaum schaden.

Nach Auffassung der Freiburger Arbeitgeber ist es im Hinblick auf die Modernisierung des Föderalismus unglaublich schwierig, «gewisse Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen zu verändern, ohne dabei unser ganzes Land zu erschüttern». Auch wenn das Ergebnis der Übung, wie es mit der Vorlage präsentiert werde, bescheiden bleibe, «kann das Gewirr der Aufgaben trotzdem etwas optimiert werden».
In der Pressemitteilung erinnern die Arbeitgeber daran, dass es mit dem Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung darum gehe, die im Jahre 2006 auslaufenden Bestimmungen für eine weitere Periode zu erneuern. Gleichzeitig würden die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer in der Verfassung verankert.
Der Freiburger Arbeitgeberverband stellt dabei mit Genugtuung fest, dass der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen beibehalten wurde. Die Verfassung sieht dabei eine zeitliche Beschränkung bis ins Jahr 2020 vor.

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