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Im Kampf um eine «bessere Gesellschaft»

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Im Kampf um eine «bessere Gesellschaft»

Ultralinke Bewegung will Referendum gegen Öffnungszeiten der Tankstellenshops lancieren

Die Bewegung für den Sozialismus ist fest entschlossen, das Referendum gegen die Revision des Handelsgesetzes zu ergreifen. Bringt sie 6000 Unterschriften zusammen, so wird das Freiburger Volk sich erneut über die Öffnungszeiten der Tankstellenshops äussern können.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat hat am vergangenen Donnerstag die Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels verabschiedet. Somit könnten die Tankstellenshops und die Kioske ihre Tore von Montag bis Samstag von 6 bis 21 Uhr geöffnet haben. Am Sonntag bis 19 Uhr, doch war dies nicht Gegenstand der Revision. Die verlängerten Öffnungszeiten wurden im Kantonsparlament mit grossem Mehr angenommen, weil sich die Sozialpartner (Gewerkschaften und Shopbetreiber) auf einen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt hatten, der vor der Unterzeichnung steht. Umstritten war im Rat vor allem der Verkauf von alkoholischen Getränken, was aber schliesslich erlaubt wurde.

Diskussion geht weiter

Wer aber geglaubt hat, dass nun die Diskussion um die Öffnungszeiten der Shops ein Ende gefunden hat, sieht sich eines Bessern belehrt: Nur einen Tag nach der Verabschiedung der Gesetzesrevision ist am Freitag die Freiburger Bewegung für den Sozialismus vor die Medien getreten, um die Lancierung des Referendums anzukündigen. Rund 20 Anhänger, wovon einige Gewerkschafter, weist diese Bewegung im Kanton Freiburg auf. Sie wurde Ende 2002 ins Leben gerufen, um nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zusammenbruch des Kommunismus dem Kapitalismus den Kampf anzusagen.

«Schlimmer als im Jahre 2003»

Für die Bewegung ist die jüngste Revision des Handelsgesetzes schlimmer ausgefallen als jene des Jahres 2003, die am 18. Mai vom Freiburger Volk knapp abgelehnt worden ist. Die Bewegung vertritt die Ansicht, dass der Grosse Rat mit der Gesetzesänderung der Sonntagsarbeit in den Shops Tür und Tor geöffnet hat, wie Pierre-André Charrière vor der Presse meinte.

Als Beweis dafür führte er die geänderte Definition der Tankstellenshops im Freiburger Gesetz auf. Gemäss der Version der parlamentarischen Kommission sind diese neu «Lokalitäten, die auf einer Verkaufsfläche von höchstens 100 m2 ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das überwiegend auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist». In dieser Definition sieht er die Absicht des Gesetzgebers, das eidgenössische Arbeitsgesetz zu umgehen, um so die Sonntagsarbeit zu legalisieren.

Er erinnerte daran, dass im Kanton Freiburg eigentlich nur zwei Shops, jene an der Autobahn gelegen, am Sonntag geöffnet sein dürften. Alle andern müssten geschlossen bleiben oder von den Besitzern selber geführt werden, da in der Schweiz die Sonntagsarbeit ohne Sonderbewilligung verboten sei. Mit den «Bedürfnissen für Reisende» würden auf schweizerischer Ebene die sonntäglichen Öffnungszeiten in Autobahn-Raststätten oder Bahnhöfen gerechtfertigt.

Kritik an Gesamtarbeitsvertrag

Nebst dem erlaubten Verkauf von alkoholischen Getränken kritisiert die Bewegung ebenfalls den ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag. Obwohl zum Teil selber aus Gewerkschaftskreisen stammend, ging sie am Freitag mit den Gewerkschaften hart ins Gericht. Für das, was die Gewerkschaften ausgehandelt haben, hat die Bewegung nur ein Kopfschütteln übrig.

So ist Cécile Pasche mit der Höhe des monatlichen Mindestlohnes für die 150 Angestellten in den Shops gar nicht zufrieden. Brutto 3300 Franken resp. 3500 Franken für Angestellte mit abgeschlossener Verkaufslehre sind ihr zu wenig, auch wenn dies gegenüber früher eine Verbesserung darstelle. Ihrer Meinung nach sind dies netto immer noch nicht 3000 Franken oder Fr. 19.60 pro Stunde, wie dies von der Gewerkschaft Unia verlangt worden sei.

Auch kritisierte sie die Abendzuschläge (25 Prozent von 19 bis 21 Uhr), die für Angestellte vorgesehen sind, welche mehr als vier Abende pro Woche im Einsatz stehen. Weil viele, vor allem Frauen, nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, sei der Kreis der Nutzniesser sehr eingeschränkt.

Arbeit auf Abruf nicht verboten

Ein Dorn im Auge ist ihr weiter, dass das Verkaufspersonal gemäss Gesamtarbeitsvertrag nur Anrecht auf einen freien Sonntag pro Monat hat. Nicht annehmbar ist ihrer Ansicht nach, dass kein Verbot der Arbeit auf Abruf im Vertrag verankert werden soll.

Sie interpretierte das Nein des Volkes vom 18. Mai 2003 als ein Nein zur Liberalisierung der Öffnungszeiten. Die Abstimmung habe gezeigt, dass verlängerte Öffnungszeiten nicht einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten entspreche, wie dies immer wieder behauptet werde. «Man kann jedenfalls nicht das Verkaufspersonal der Shops verdächtigen, dass es sich am 18. Mai allein an die Urne begeben hat», fügte Cécile Pasche bei.

Gegen Vorherrschaft
des Kapitalismus

Nach Worten von Guy Zurkinden passt die Revision des freiburgischen Handelsgesetzes genau in diesen liberalen Wind, der auch im eidgenössichen Parlament weht. Er dachte dabei u. a. an die Initiative Hegetschweiler, welche beabsichtige, den Sonntagsverkauf für alle Geschäfte in den Bahnhofarealen zu erlauben. Und so würden Tür und Tor für eine allgemeine Sonntags- und Nachtarbeit in der Schweiz geöffnet.

Er betrachtet deshalb die Lancierung des Referendums als Kampf für eine bessere Gesellschaft. Für ihn geht es auch um die Frage, welche Macht die politischen Behörden den Grossverteilern und Ölgesellschaften als Eigentümer der Tankstellenshops abtreten wollen, «Macht über die Arbeitszeiten und über das Leben der Arbeiterwelt, Macht auch, die Städte auf Kosten der kleinen Detailläden und der Umwelt zu verändern».
Bleibt die Bewegung allein auf weiter Flur?

Eine Bewegung mit 20 Anhängern will das Referendum gegen das Handelsgesetz lancieren. Kommt es zustande, so muss die Volksabstimmung (Juni 2005?) abgewartet werden, um zu wissen, ob die neuen Öffnungszeiten gelten.

6000 Unterschriften müssen innert drei Monaten gesammelt werden, damit es zu einer Volksabstimmung kommt. Die Frage stellt sich nun, ob auch allenfalls Gewerkschaften oder politische Parteien auf diesen Zug aufsteigen wollen, um Schützenhilfe zu leisten.

Die Gewerkschaften haben jedoch mit den Shopbetreibern des Kantons Freiburg einen Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt und sind sich dabei einig geworden. Für Syna-Gewerkschaftssekretärin Chantal Hayoz kommt eine Unterstützung aus persönlicher Sicht nicht in Frage. Ihr ist die Partnerschaft mit den Shopbesitzern wichtig und die will sie nicht gefährden, zumal nun auch Verhandlungen anstehen, um die Arbeitsbedingungen für das gesamte Verkaufspersonal zu verbessern. Nach ihren Worten sind die Gewerkschaftsmitglieder mit den ausgehandelten Arbeitsbedingungen zufrieden.

Arbeit nicht gefährden

Auch von den Linksparteien kann die Bewegung für den Sozialismus kaum Unterstützung erhoffen. Laut SP-Präsidentin Solange Berset hat der Vorstand noch keine Stellung bezogen. Sie tendiert jedoch auf ein Nein, da die SP die bisherige Arbeit der Gewerkschaften nicht gefährden wolle. Das Nein der SP-Fraktion am Donnerstag im Grossen Rat habe dem Verkauf der al

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