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In allen Punkten freigesprochen

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Die Genferin, die in die Affäre um die Pensionskasse ACSMS verwickelt gewesen sein sollte, wurde am Dienstag vor dem Wirtschaftsgericht des Kantons in allen Anklagepunkten freigesprochen.

«Wie alle Opfer von B.*, wurde auch sie von ihm manipuliert und getäuscht.» Das sagte der Präsident des Wirtschaftsstrafgerichts, Alain Gautschi, bei der Urteilsverkündung am Dienstagnachmittag. 

Komplizin angeklagt

Zur Vorgeschichte: Der ehemalige Vermögensverwalter B. der Konkurs gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) hat die Versicherten der ACSMS, Privatpersonen und ein Unternehmen um 70 Millionen Franken betrogen. Er tätigte seine Geschäfte hauptsächlich über den Anlagefonds Hope Funds Ltd. Ende April stand die Direktorin der Argentum Group AG – ein Genfer Unternehmen, das den Anlagefonds Hope Funds Ltd. verwaltete – vor Gericht (die FN berichteten). Die 61-jährige Genferin wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zu gewerbsmässigem Betrug, Beihilfe zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung angeklagt. Sie soll ihre Pflichten als Administratorin des Anlagefonds vernachlässigt haben, Warnungen ignoriert und keine Rechnungsprüfung veranlasst haben.

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach forderte damals eine teilbedingte Haftstrafe von 36 Monaten, wovon zwölf Monate unbedingt und 24 Monate bedingt zu vollziehen sind. Der Verteidiger der 61-jährigen Frau verlangte ihren Freispruch. 

Unerfahren und nicht absichtlich

Die Anklage zur Beihilfe zu gewerbsmässigem Betrug gegen die Direktorin von Argentum Group AG wurde fallen gelassen, da das Kantonsgericht beim Vermögensverwalter diesen Vorwurf zuvor bereits fallen gelassen hatte. Im Falle der Beihilfe zu ungetreuer Geschäftsbesorgung stellte das Wirtschaftsstrafgericht fest, dass die Genferin nicht absichtlich den Nettowert der Vermögenswerte des Fonds, den sogenannten Net Asset Value (NAV), falsch berechnet habe. Auch von den Vorwürfen der Geldwäscherei und Urkundenfälschung wurde die Frau freigesprochen. Ihre Unerfahrenheit war ausschlaggebend. 

Rekurs offen

Ob Chocomeli-Lisibach Rekurs gegen das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts einlegen wird, weiss sie noch nicht. Sie werde das in den kommenden Tagen entscheiden. 

*Name der Redaktion bekannt.

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