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In Avry müssen Landbesitzer ihre Baupläne beerdigen 

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Blick aus dem Heissluftballon auf Avry-Centre: Der Boden ist bereits bebaut, darum darf hier aus Sicht der Freiburger Raumplanungsdirektion weitergebaut werden.
Charly Rappo/a

Das Einkaufszentrum Avry-Centre kann erneuert und ausgebaut werden. Bauvorhaben in anderen Quartieren will der Kanton aber nicht erlauben.

Der Ortsplan von Avry ist seit langem ein Thema: Das Freiburger Kantonsgericht hat die Gemeinde – und mit ihr gleich mehr als fünfzig weitere – im September 2019 auf Feld eins zurückgeschickt. Das Gericht sagte, wie später auch das Bundesgericht, dass deren Ortspläne sich am neuen und nicht am alten kantonalen Richtplan orientieren müssten.

Nun hat die kantonale Bau-und Raumplanungsdirektion den revidierten Ortsplan von Avry erneut überprüft. Im aktuellen freiburgischen Amtsblatt publiziert der Kanton die Bemerkungen zum Ortsplan. «Die Planung kann im Wesentlichen genehmigt werden», schreibt die Direktion dazu in einer Medienmitteilung. 

Avry-Centre nicht gefährdet

Für die Bauherrschaft von Avry-Centre heisst das, dass dort gebaut werden kann, sobald der Detailbebauungsplan genehmigt ist. Die Idee dahinter: Das Gelände ist bereits überbaut, also soll dort weiterhin gebaut werden können, am besten auch verdichtet. Die Migros will das Einkaufszentrum aus dem Jahr 1973 abreissen und ein neues Einkaufszentrum samt Kino und Wassersportzentrum sowie Wohnungen bauen. 

Private müssen auszonen

Weniger gut sieht es für die Bauvorhaben Privater in der Gemeinde aus: Der Kanton will die Bauzonen Corjolens und Maison-Rouge wieder auszonen. Hier setzt der Kanton das Prinzip um, dass unbebautes Land nicht bebaut werden solle.

Die Gemeinde und Betroffene können nun innert dreissig Tagen zu den Bemerkungen des Kantons Stellung nehmen. Geht alles nach Plan, liegt der revidierte Ortsplan von Avry im Sommer vor.

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