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In Freiburg wird die Liste der Ordnungsbussen angepasst

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Ordnungsbussen für geringfügige Widerhandlungen werden erweitert und die Kompetenzen der zuständigen Behörden angepasst. Dazu legt der Staatsrat einen Gesetzesentwurf vor.

Das illegale Benutzen einer öffentlichen Kehrichtsammelstelle, das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen, der Konsum von Cannabis: Das sind Beispiele für strafbare Handlungen, die neu mit einem vereinfachten Verfahren für Ordnungsbussen geregelt werden können. Die eidgenössischen Räte haben bereits 2016 ein neues Ordnungsbussengesetz verabschiedet, nun legt der Freiburger Staatsrat dem Grossen Rat ein kantonales Ausführungsgesetz dazu vor.

Er habe in der Vernehmlassung festgestellt, dass eine minimalistische Anpassung des bestehenden Rechts keine ideale Lösung sei, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft. So hat er entschieden, ein kantonales Ordnungsbussengesetz einzuführen, in dem die Ausführungsbestimmungen des eidgenössischen Gesetzes in formeller wie in materieller Hinsicht zusammengeführt werden. 

Einheitlicher und einfacher

Für den Staatsrat stellt dies eine Vereinheitlichung und eine Vereinfachung der Anwendung dar. So werden die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Behörden definitiv festgelegt. Es gebe insbesondere bei der Kompetenzdelegation an Gemeinden strukturelle Verbesserungen, schreibt der Staatsrat. Die Bedingungen für die Übertragung der Kompetenz zur Verhängung von Ordnungsbussen an Gemeinden wurden geklärt und konsolidiert. 

Möglichkeiten für Gemeinden

Wie der Staatsrat schreibt, unterscheide sich die Kompetenzdelegation an Gemeinden nicht grundsätzlich vom aktuellen System. So wird zum Beispiel für Bussen beim Betäubungsmittelgesetz weiterhin die Kantonspolizei zuständig sein, weil dies mit Repression verbunden ist. Hingegen können Gemeinden eine Kompetenzdelegation beantragen beim Strassenverkehrsgesetz (ohne Tempomessungen), bei der Gesetzgebung über unlauteren Wettbewerb und über den Schutz der Umwelt, bei der Abfallbewirtschaftung, bei der Binnenschifffahrt, beim Schutz vor Naturereignissen oder bei der Hundehaltung. Bei besonderen Umständen wie der aktuellen Gesundheitskrise sind weitere Kompetenzen für Gemeinden möglich.

Prinzipiell gilt: Für Ordnungsbussen, wo der direkte Kontakt mit einer zu büssenden Person notwendig ist, muss eine Gemeinde auch über eine Gemeindepolizei verfügen.

Der Grosse Rat wird zu einem späteren Zeitpunkt über den Gesetzesentwurf debattieren.

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