Im Amtsblatt von gestern führt das kantonale Bau- und Raumplanungsamt zahlreiche Punkte auf, die Kerzers bereinigen muss, damit seine Ortsplanungsrevision durchkommt. Nicht einig sind sich Kanton und Gemeinde insbesondere in der Frage, ob die Arbeitszonen «Moosgärten Nord» und «Moosgärten Süd» künftig von kantonaler oder von kommunaler Bedeutung sein sollen. Der Unterschied ist entscheidend für die Gemeinde Kerzers: Von kantonaler Bedeutung heisst, dass eine grössere Fläche mit einer höheren Ausnützung eingezont werden darf. emu
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