Freiburg Der Staatsrat ist gegen die eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten», wie er in einer Mitteilung schreibt. Das Minarettverbot widerspreche den in der Kantonsverfassung verankerten Grundrechten. So sei gemäss der Verfassung des Kantons Freiburg die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet. Die kantonale Verfassung hält zudem fest, dass Staat und Gemeinden die gesellschaftliche Bedeutung der Kirchen und Religionsgemeinschaften anerkennen. Diese organisieren sich innerhalb der Grenzen der Rechtsordnung frei. Ein absolutes Verbot von Minaretten ist gemäss Staatsrat deshalb nicht gerechtfertigt, da es gegen diese Bestimmungen, die der muslimischen und weiteren Religionsgemeinschaften im Kanton garantiert wurden, verstösst.
Gefahr für Religionsfrieden
Der Kanton Freiburg sei ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, der Minderheiten und die Religionsfreiheit schütze. Ein absolutes Minarettverbot stelle eine Gefahr für den Religionsfrieden in der Schweiz und im Kanton Freiburg dar. Der Islam sei die drittgrösste Glaubensgemeinschaft im Kanton. Der Staatsrat möchte, dass die Beziehungen zur islamischen Glaubensgemeinschaft, zu anerkannten Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie zu weiteren Glaubensgemeinschaften auf Dialog und Toleranz basieren. ak