Die Projekte und Leistungen müssen einen der folgenden Bereiche betreffen:
«Preiswürdig ist ein Projekt oder eine Leistung dann, wenn sie innovativ und anwendbar ist und ein allgemeines wirtschaftliches Interesse daran besteht», gibt das Amt die weiteren Bedingungen bekannt. Es weist darauf hin, dass der Preis von einer Jury verliehen werde, die sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt und die von Staatsrat Pascal Corminboeuf, kantonaler Landwirtschaftsdirektor, präsidiert wird.
Anmeldung bis 1. März 2005
Der Anmeldeschluss für die Einreichung der Projekte ist auf den 1. März 2005 festgelegt worden. Sie ist an die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, Liebfrauengasse 2, Postfach, 1701 Freiburg, zu richten.
Unterlagen zum Innovationspreis können beim Amt für Landwirtschaft (Fabienne Rey), Liebfrauenplatz 8, 1701 Freiburg, bezogen werden: Tel.: 026 3052268;Fax: 026 3052263 oder E-Mail: ReyF@fr.ch