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Ist der Kanton Freiburg auf eine Viruskrankheit bei Pflanzen vorbereitet?

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Viruserkrankungen gibt es nicht nur bei den Menschen, sondern auch bei den Pflanzen. Inwiefern der Kanton Freiburg auf eine derartige Bedrohung für die Landwirtschaft vorbereitet ist, sollte durch eine Anfrage beim Staatsrat geklärt werden.

In seiner Anfrage an den Staatsrat vom März 2022 wollte Rudolf Herren (SVP, Lurtigen) wissen, inwieweit der Kanton Freiburg auf einen etwaigen Ausbruch des «Tomato Brown Fruit Virus ToBRFV» – kurz Jordan-Virus – vorbereitet ist. Der Kanton sei technisch gesehen gut darauf vorbereitet und verfüge über einen Notfallplan, so die Antwort des Staatsrats. Bei der finanziellen Abgeltung der betroffenen Produzenten lässt die Antwort einigen Interpretationsspielraum offen.

Ein bekannter Fall in der Schweiz

Das Jordan-Virus tritt bei Tomaten, Auberginen und Peperoni auf. Im europäischen Ausland ist das Virus bereits weit verbreitet. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist in der Schweiz nur ein Fall aus dem Jahr 2021 im Kanton Thurgau bekannt. Das Virus gilt als sehr gefährlich und kann aufgrund seiner leichten Übertragbarkeit und hohen Aggressivität hohe Verluste bis hin zum Totalausfall bei den Produktionsbetrieben verursachen.

Der Kanton Freiburg und vorab der Seebezirk mit seinen ausgedehnten Gemüseanbauflächen wären durch einen Virusbefall sehr stark betroffen. Die Anfrage von Herren ging daher noch einen Schritt weiter und verlangte auch Auskunft über etwaige Kostenübernahme und Entschädigungen für die Produzenten.

Kanton ist gut vorbereitet

Die gute Botschaft zuerst: Der Kanton Freiburg ist auf einen Befall durch das Jordan-Virus gut vorbereitet. Falls auf dem Kantonsgebiet ein Fall auftritt, ergreife der kantonale Pflanzenschutzdienst (KPSD) aus Grangeneuve sofort die erforderlichen Massnahmen gemäss den Bundesvorgaben, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Das führe dann zu einer sofortigen Quarantäneverfügung für den betroffenen Betrieb. Diese Verfügung umfasst die Vernichtung der Pflanzen, die Desinfektion des Standorts sowie ein Verbot für das Anpflanzen von Tomaten oder Peperoni auf den Flächen, bis diese von den Behörden als saniert klassiert werden, also keine Sporen des Virus mehr aufweisen.

Das Jordan-Virus befällt Tomaten- und Peperonipflanzen.
Heike Scholz-Döbelin

Prophylaxe wird ernst genommen

Der KPSD ist auch in der Vorbeugung tätig. Im Rahmen der Gebietsüberwachung werden im Zeitraum vom 1. März bis zum 15. September im Kanton Freiburg bei ausgewählten Betrieben Proben von Tomatenpflanzen entnommen und im Labor untersucht. Konkret sind das acht Betriebe, bei welchen mindestens 50 Routineproben entnommen werden. Diese Gebietsüberwachung wird vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst vorgegeben und bezweckt die frühzeitige Erkennung des Auftretens des Jordan-Virus.

Zur Frage von Herren betreffend die Kosten und Entschädigungen, antwortet der Staatsrat etwas zurückhaltender. Der Kanton übernehme die Kosten der Bekämpfung des Virus, wie zum Beispiel die Entsorgung und die fachgerechte Vernichtung der betroffenen Kulturen sowie die Desinfizierung der Gewächshausanlangen. Die Kosten für die Folgeschäden würden jedoch nicht übernommen.

Bioanbau speziell betroffen

Besonders betroffen durch Folgeschäden sind Biobetriebe, da sie in der Regel in der Erde anbauen und die Erde nach einem Virusbefall nicht einfach austauschen können. Im Gewächshaus unter Hors-sol-Bedingungen kann einfach das Substrat ausgewechselt werden. Beim Anbau in der Erde verfügt der Kanton eine wirtspflanzenfreie Periode von mindestens einem Jahr, da das Virus während diesem Zeitraum im Boden überleben kann. Weil der Produzent in diesem Übergangsjahr eine andere Kultur anbauen könne und daher grundsätzlich nicht in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei, gebe es in der Regel keine Entschädigung für die Biobauern, argumentiert der Staatsrat abschliessend.

Produzent trägt Risiko

Der Kanton kann in Ausnahmefällen die Bekämpfungskosten nach Billigkeit entschädigen. Diese Billigkeitshaftung entschädige aber lediglich den Anteil des Schadens, für den es für die geschädigte Person nicht zumutbar sei, selbst aufzukommen. Was zumutbar ist, werde im Einzelfall beurteilt, so der Staatsrat. Für die Berechnung des Schadens gelte der Marktwert der Pflanzen und Früchte zum Zeitpunkt der Sperrung. Folgeschäden wie Ernteeinbussen der Folgekultur werden nicht übernommen. Hier verweist der Staatsrat auf das Unternehmerrisiko der Produzenten.

Antwort nicht ganz befriedigend

Gegenüber den FN erklärte Rudolf Herren, dass die Antworten vom Staatsrat nicht ganz befriedigend seien. Gleichwohl verdanke er die Antworten «zu diesem gefährlichen Virus und möglicher Problematik in der Grundversorgung mit einheimischen Nahrungsmitteln durch unsere lokalen Gemüseproduzenten. Zumindest haben sich nun die Kantone Bern und Freiburg abgesprochen. Der definitive Notfallplan wurde am 1. September 2022 in Kraft gesetzt.» Nicht befriedigend seien vor allem die Entschädigungsfrage und die Abgrenzung der Billigkeitshaftung. Diese führt bei gemischten Betrieben mit Gewächshäusern und Freilandanbau zu Problemen. Darum müssten die beiden Anbaumethoden getrennt betrachtet werden. Auch die Antwort für Betriebe mit Erdkulturen (Bio) mit dem generellen Anbauverbot für ein Jahr sei unbefriedigend und finanziell nicht tragbar, so Herren. Er präzisiert, dass dadurch die bestehenden Verträge mit den Abnehmern und Händlern für diese Zeit nicht erfüllt werden können. Diese Vermarkter würden dann andere Erzeuger (auch im Ausland) suchen und seien praktisch verloren. «Wir stehen nun mit den lokalen Produzenten und dem Verband Schweizer Gemüse Produzenten in Kontakt. Fraglich ist, ob diese Sache auf nationaler Ebene und mit anderen betroffenen Kantonen geregelt werden muss. Erfreulich ist, dass unseres Wissens in dieser Saison in der Schweiz kein Fall von Jordan-Virus aufgetreten ist. Aber weiterhin ist grosse Vorsicht geboten.»

Zahlen und Fakten

Kanton setzt auf Vorbeugung

Die Bekämpfung des Jordan-Virus nach einem Ausbruch ist eine Sache, dessen Vorbeugung eine andere. Um einen Ausbruch des Jordan-Virus vorzubeugen, wird während der gesamten Vegetationszeit der Pflanzen – also vom 1. März bis zum 15. September – das Gebiet in der Schweiz systematisch überwacht. Im Rahmen dieser Gebietsüberwachung gibt der eidgenössische Pflanzenschutzdienst den kantonalen Pflanzenschutzdiensten (KPSD) den Auftrag, entsprechend den Tomatenproduktionsflächen jährlich eine Anzahl von Betrieben zu kontrollieren. Wie André Chassot, Leiter KPSD, auf Anfrage erklärt, habe es in diesem Jahr keinen Fall vom Jordan-Virus gegeben, weder kantonal noch national. «Auf dem Kantonsgebiet gibt es 18 Betriebe, die Tomaten anbauen. Die acht ausgewählten Betriebe stellen eine repräsentative Auswahl dar.» Die Gesamtfläche, auf welcher Tomaten angebaut werden, beläuft sich auf 15,5 Hektaren, davon fallen rund acht Hektaren auf die Hors-sol-Produktion. Auf 3,5 Hektaren werden Biotomaten angebaut. rmc

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