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Ist die Täterin psychisch krank oder eine Manipulatorin?

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Die Frau, die im April 2014 versucht hat, ihren Mann zu vergiften, steht diese Woche vor dem Freiburger Kantonsgericht.

Es sind grausige Szenen, die sich in einer Aprilnacht 2014 in einem Haus in Rossens abgespielt haben. Während mehr als einer Stunde versuchte eine damals 28-Jährige zusammen mit ihrem neuen Freund, ihren Ehemann umzubringen – zuerst mit einer Mischung aus Rattengift und Insektizid, dann mit Tritten und Schlägen, darauf schnitt sie ihm mit einem Messer die Pulsadern auf. Dem Opfer gelang schliesslich die Flucht. Das Bezirksgericht Saane hat die Frau im August 2018 wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nun steht die Frau vor dem Freiburger Kantonsgericht: Sie plädiert auf versuchte Tötung, nicht Mord.

Liebesgeschichte im Spital

Kennengelernt hatten sich die Täterin und das Opfer im Kantonsspital Freiburg – sie arbeitete als Assistenzärztin, er als leitender Arzt. Bald verliebten sich die beiden ineinander, sie heirateten. Doch schon nach zweieinhalb Monaten kündigte sie an, sie trenne sich von ihm und wandere nach Brasilien aus; die Ehe solle aber Bestand haben, sodass er sie finanziell unterstützen müsse. Er wollte sich scheiden lassen.

Die Angeklagte erzählte dem Gericht von ihrer Krankheit: Sie sei bipolar. Heute nehme sie Medikamente und sei in Therapie. Sie verstehe heute, dass sie sich damals vieles nur eingebildet habe. «Ich war überzeugt, dass mein Mann mich bedrohte.» Was sie getan habe, sei schwierig zu akzeptieren. «Es tut mir sehr leid für das Opfer.»

In ihrem Plädoyer legte die Verteidigung – die Genfer Anwälte Robert Assael und Saskia Ditesheim – das Hauptaugenmerk auf die Bipolarität der Angeklagten. «Wenn sie früher Medikamente gehabt hätte, wäre das nicht passiert», sagte Ditesheim. «Je nach Phase hat sie den Kontakt mit der realen Welt verloren, die Krankheit übernahm die Kontrolle des Hirns.» 

Nur drei Jahre

Assael plädierte auf eine stark reduzierte Zurechnungsfähigkeit und deshalb auf Tötung, nicht Mord. Eine Freiheitsstrafe von nur drei Jahren, die Hälfte davon bedingt, sei angebracht. Da seine Mandantin bereits 1818 Tage länger in Haft sei, sei sie nach der Urteilsverkündigung zu entlassen. Zudem stehe ihr eine Entschädigung von 363’600 Franken zu.

Die Aussagen angepasst

Staatsanwältin Catherine Christinaz zeichnete ein ganz anderes Bild. Die Angeklagte ertrage es nicht, wenn man ihr Nein sage, und manipuliere ihre Mitmenschen.

«Hier geht es nicht um eine Krankheit, sondern um den Horror, den sie ihrem Mann in dieser schrecklichen Nacht angetan hat», sagte Christinaz. 

Die Angeklagte habe während des Untersuchungsverfahrens mehrmals ihre Strategie gewechselt. Erst habe sie versucht, alles ihrem Freund in die Schuhe zu schieben. «Als sie realisierte, dass dies nicht funktionieren wird, erzählte sie, ihr Mann habe sie bedroht.» Danach sei sie auf die psychiatrische Ebene ausgewichen: «Nun sagt sie, die Drohungen hätten in ihrem Kopf existiert.» Mit der Krankheit habe sie die Erklärung für alles gefunden, wenn sie auf einen Widerspruch hingewiesen werde.

Die Staatsanwältin plädierte auf Mord; das Urteil der ersten Instanz sei angemessen. 

«Prägt seine Beziehungen»

Auch Christophe Sansonnens, der Anwalt des Opfers, glaubt an eine geplante Tat: «Sie ist zusammen mit ihrem Freund von Lissabon nach Rossens gefahren – da hätte es genug Momente geben, um wieder umzukehren.» Die Tat habe tiefe Spuren bei seinem Mandanten hinterlassen. «Die Frau, die er geliebt hat, versuchte, ihn zu töten. Das prägt nun seine Beziehung zu Menschen.»

Das Gericht gibt sein Urteil am Freitag bekannt.

Der Mittäter, der Freund der Angeklagten, ist brasilianischer Staatsange­höriger; Brasilien liefert ihn nicht aus. Sein Prozess wird, wenn überhaupt, in Brasilien geführt.

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