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Jacqueline Badran hat den Plan für die Finanzierung der 13. AHV-Rente

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Wie bringt man fünf Milliarden Franken zusammen für die 13. AHV-Rente? SP-Nationalrätin Jacqueline Badran hat einen Vorschlag. Die Bürgerlichen sind davon wenig angetan. 

Die Zürcher SP-Nationalrätin ist überzeugt, dass es falsch wäre, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. «Mit der 13. AHV-Rente wird die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer reduziert den positiven Effekt.» Das ergebe keinen Sinn.

Aus der FDP heisst es: Badran habe nicht richtig gerechnet

Wo soll man also ansetzen? Badran will «innerhalb des Systems» bleiben. Die AHV wird mit Lohnabzügen finanziert. Um rund 0,8 Prozent müssten die Abzüge der Beschäftigten in der Schweiz erhöht werden, damit das Geld für die 13. AHV-Rente zusammenkommt. Jacqueline Badran schlägt eine andere Lösung vor: Ein Teil des Lohnabzugs soll verschoben werden, von der beruflichen Vorsorge zur AHV.

Konkret sieht der Plan vor: In die Pensionskassen fliesst künftig ein Prozent weniger, dafür in die AHV 0,8 Prozent mehr. «Das würde bedeuten, dass sich die Rente für die meisten Menschen erhöht», sagt Badran. Nur Personen mit sehr hohen Einkommen würden die Einbusse bei der beruflichen Vorsorge bemerken; für die Mittelschicht sei die Änderung hingegen kaum spürbar. Die Aufbesserung bei der AHV habe hingegen einen breiten Effekt. «Diese Lösung bringt den meisten Menschen viel – und sie ist kostenneutral», sagt Badran.

Wie kommt die Idee bei anderen Parteien an? Umgesetzt werden kann sie nur, wenn nicht nur das linke Lager, sondern auch Teile der Bürgerlichen damit einverstanden sind. Die Reaktion der FDP fällt kühl aus. Nationalrat Andri Silberschmidt wirft Badran vor, dass sie «gepfuscht» habe.

Badran habe nicht berücksichtigt, dass der Gesetzgeber nur den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge direkt beeinflussen könne. Diese Limitierung bedeute: Nicht 1, sondern 2,2 Prozent müssten von den Pensionskassen zur AHV fliessen – damit der Plan aufginge. Die Renten aus der beruflichen Vorsorge würden sich damit für eine junge Person um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. «Was Badran plant, ist ein Angriff auf den Mittelstand. Ihr Plan ist unbrauchbar», sagt Silberschmidt.

Badran entgegnet, dass dieser Einwand «kreuzfalsch» sei. Fast alle seien in der beruflichen Vorsorge im Überobligatorium versichert – also ohne gegen oben begrenzte Löhne. Silberschmidt rechne nun mit der viel kleineren gesetzlichen obligatorischen Lohnsumme, die nichts mit der Realität zu tun habe.

Ungeachtet dieses Disputs reagiert auch die Mitte-Partei skeptisch auf Badrans Plan. Ständerat Peter Hegglin wirft der Nationalrätin «eine Schlaumeierei» vor: Ihr gehe es darum, die zweite Säule zu schwächen. «Den verstärkten Zugriff auf private Gelder lehne ich ab. Es wäre ehrlicher, die Lohnabzüge für die AHV zu erhöhen», meint Hegglin.

Grüne und Teile der Mitte-Partei für Steuer auf Finanztransaktionen

In der Mitte prüfen einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen. Der grüne Nationalrat Felix Wettstein begrüsst das – er hat gerade eine Motion eingereicht, die einen Steuersatz von mindestens 0,1 Prozent verlangt. Bestehende Stempelabgaben könnten ins System integriert werden. So kämen ungefähr 5 Milliarden Franken für die 13. AHV-Rente zusammen.

Bei der SVP, der FDP und den Grünliberalen stösst die Idee jedoch auf Ablehnung. Man wolle keine neue Steuer, die den Schweizer Finanzplatz und die Wirtschaft insgesamt schwäche, sagen Parteiexponenten.

Interessiert ist ein Teil der Mitte und der SVP am Vorschlag der FDP, wonach die 13. Rente zu einem Teil mit der Einführung der sogenannten Lebensarbeitszeit finanziert werden könnte: Universitätsabgänger müssten über das 65. Altersjahr arbeiten. Es ist aber offen, ob sich dafür eine Mehrheit findet.

Bei den stark divergierenden Vorstellungen ist es gut möglich, dass am Ende die einfachste Lösung zur Anwendung kommt: Die Lohnabzüge steigen um 0,8 Prozent. Jacqueline Badran betont, dass man dann insgesamt wieder auf dem Stand von 2018 wäre. Die Abzüge für die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung sind seither gesenkt worden.

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