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Jeder Schule ihren Heilpädagogen

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Zwei Arbeitsgruppen mit mehr als 200 Personen haben fünf Jahre lang daran gearbeitet. Nun ist das kantonale Sonderpädagogik-Konzept reif für die Vernehmlassung.

Mit dem gestern an einer Medienkonferenz vorgestellten Konzept erfüllt der Kanton Freiburg die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (siehe Kasten) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz.

Gemäss dem neuen kantonalen Konzept ist Sonderpädagogik Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. Das Konzept legt das Grundangebot für Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen fest und zieht explizit die Integration in eine Regelschule der Zuweisung in Sonderschulen vor. «Es wird keinen Tsunami an neuer Integration geben, aber einige Fälle mehr als bisher», sagt Gérard Bless, welcher das Konzept vonseiten der Universität begleitet hat.

Prävention vor der Schule

Gemäss Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot bleibt das Grundangebot mit Beratung, Unterstützung, Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik erhalten. Auch wird es weiterhin heilpädagogische Massnahmen an Regel- und an Sonderschulen geben.

Dennoch sieht das Konzept markante Neuerungen vor:

•Vorschulbereich:Formelle Einführung von präventiven Massnahmen in Heilpädagogik und Logopädie. Psychomotorik wird vom Frühberatungsdienst gewährleistet.

•Kindergarten und Primarschule:Zuteilung einer Vollzeitstelle für schulische Heilpädagogik auf 180 Schüler.

•Orientierungsschule:Zuteilung eines schulischen Heilpädagogen für 800 Schüler.

Allgemein folgen diese Neuerungen dem Prinzip, dass die heilpädagogischen Massnahmen näher beim Schüler, das heisst möglichst in der Klasse selber durchgeführt werden. Logopädische und psychologische Massnahmen sollen innerhalb der Schule stattfinden. Für Isabelle Chassot verbessert sich so auch die Autonomie der Schule, wenn diese sämtliche Massnahmen vor Ort anbieten kann.

Erhalten bleiben die neun Freiburger Sonderschulen mit ihren fast 1000 Schülern. Ihr Mandat wird in einem Leistungsvertrag mit der Erziehungsdirektion festgelegt.

Die im Konzept vorgesehenen Änderungen bei den Leistungen haben Änderungen bei Leistungsanbietern zur Folge. Der zugeteilte Heilpädagoge erbringt und koordiniert die Massnahmen an seiner Schule. Es besteht auch die Möglichkeit, einen technischen Assistenten einzusetzen. Für die Sonderschule bedeutet das, dass die bisher ihnen unterstellten Integrationsdienste verstaatlicht werden. Auch kümmern sich in der Regel nicht mehr selbstständige Logopäden um Kinder und Jugendliche an den Schulen.

Diese Grundsätze des Sonderpädagogikkonzepts haben weitreichende personelle und somit auch finanzielle Auswirkungen. Nebst fünf Verwaltungsstellen sind rund 40 Stellen für schulische Heilpädagogen vorgesehen. Zusätzlich gehen 60 Stellen von Privatstiftungen zum Staat über. Isabelle Chassot erwartet, dass deshalb besonders Sonderschulen ihre Anliegen in die Vernehmlassung einbringen. Die Erziehungsdirektorin erhofft sich eine schrittweise Umsetzung des Konzepts ab Schulbeginn im Jahr 2014.

 

Sonderpädagogik: Aus Versicherten wurden Schüler

F rüher wurde es nicht als Aufgabe des Staates angesehen, sich um Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zu kümmern», blickte Staatsrätin Isabelle Chassot bei der gestrigen Pressekonferenz zurück. Waren diese vor Jahrzehnten ganz sich und ihren Eltern überlassen, nahm sich später die Invalidenversicherung pädagogischen Sondermassnahmen an. Seit 2008 und dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs sind die Kantone für die Sonderschulung verantwortlich. In einem ersten Schritt übernahmen die Kantone die Kosten für diese pädagogische Massnahmen in ihre Budgets; zusätzlich müssen sie selber kantonale Konzepte erstellen.

«Es ist eine Herausforderung und Chance», sagt Chassot zu diesem Strukturwandel. «Heute geht es um die Ausbildung von Schülern, und nicht mehr von Versicherten.» Auf kantonaler Ebene hat sich dies darin niedergeschlagen, dass Sonderpädagogik jetzt der Erziehungsdirektion, und nicht mehr der Direktion für Gesundheit und Soziales, angegliedert ist. Leistungen, Leistungserbringer und Tarifbedingungen sind zwar gleich geblieben, aber der Kanton ist einziger Ansprechpartner. uh

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