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Journalisten verurteilt

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Polizeirichter gibt Kantonsrichter recht

Autor: Von STÉPHANIE BUCHS/La Liberté

Der Polizeirichter Pascal L’Homme hatte gestern Freitag die Aufgabe, ein Urteil in einer heiklen Angelegenheit zu fällen. Es ging dabei um zwei Journalisten und den Kantonsrichter Pierre Corboz. Corboz hatte gegen Angéloz und Musy Klage wegen übler Nachrede eingereicht. Dies, nachdem in der Freiburger Zeitung «L’Objectif» am 28. November 2003 ein Artikel erschienen war mit dem Titel «La PDC connection» (die CVP-Connection), geschrieben von Jean Musy. Der Journalist hatte darin den Kantonsrichter in Frage gestellt. Dieser hat am Freitag vor Gericht eine Passage aus dem Artikel vorgelesen. Darin heisst es, das Kantonsgericht habe eine Untersuchung gegen Corboz eingeleitet. Corboz erläuterte am Freitag dazu: «Es wurde keine Untersuchung gegen mich eingeleitet. Und der Autor des Zeitungsartikels hat nicht einmal versucht, mit mir oder mit dem betreffenden Untersuchungsrichter in Kontakt zu treten, um die Wahrheit der Behauptung zu überprüfen.»

20 Tage bedingt

Nach dreistündiger Anhörung verurteilte Pascal L’Homme den einen Journalisten zu einer Strafe von 20 Tagen, bedingt auf zwei Jahre sowie bedingt auf drei Jahre für den andern Journalisten.Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken für Jean Musy und 500 Franken für Jean-Marc Angéloz. Ausserdem müssen die beiden 1000 Franken an Pierre Corboz überweisen und die Prozesskosten übernehmen.In seiner Urteilsbegründung bedauert Polizeirichter L’Homme – ebenso wie Pierre Corboz – das Manko von Jean Musy zur Überprüfung der Situation. Der Artikel sei eher polemisch zu lesen gewesen und zeuge nicht vom Willen, sachlich zu informieren, urteilte L’Homme.Nach Erscheinen des Artikels hatte Pierre Corboz im «L’Objectif» Stellung genommen. Dabei beharrte der Chefredaktor Jean-Marc Angéloz auf die Darstellung der Tatsachen im Artikel von Musy.Der Verteidiger der beiden Journalisten, Charles Munoz, war am Freitag erstaunt über den Prozess. «Diese Anhörung ist komplett surrealistisch.» Wenn ein Justizmitglied in einen Prozess verwickelt sei, gehöre dieser Fall nicht vor ein «gewöhnliches» Gericht, so Munoz. Er betonte, dass es notwendig gewesen wäre, den Fall erneut zu untersuchen, um in dieser Angelegenheit richten zu können.

Journalisten wollen Rekurs einlegen

In einer Medienmitteilung am Freitagabend haben Jean-Marc Angéloz und Jean Musy bereits angekündigt, dass sie beim Kantonsgericht Rekurs einlegen werden. Der Verlag L’Objectif AG nannte als Grund die unsorgfältige Untersuchung dieses Falls, ja es habe gar keine richtige Untersuchung stattgefunden. bearbeitet von at/FN

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