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Junger Autofahrer erhält Geldstrafe und Busse für ein riskantes Überholmanöver

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Ein junger Autofahrer war auf der Autobahn zu ungeduldig unterwegs. Weil es ihm zu lange ging, bis er überholen konnte, machte er ein riskantes Manöver und gefährdete damit eine dreiköpfige Familie. Dafür ist er nun via Strafbefehl verurteilt worden.

Ein 19-jähriger Autofahrer ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Gefährdung des Lebens, fahrlässigen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit verurteilt worden.

Das Urteil geht auf einen Vorfall zurück, der sich im Mai 2021 auf der A12 zwischen Granges-Paccot und Düdingen ereignete. Ein Autolenker war dabei, mehrere langsam fahrende Schwertransporter zu überholen. Vor ihm war ein Auto unterwegs, hinter ihm der verurteilte Lenker. Dieser signalisierte dem Mann, der mit seiner Frau und dem einjährigen Sohn unterwegs war, mit abruptem Auffahren und Schwenkern nach rechts und links, dass er ihn überholen wolle und dass er Platz machen solle. Das war aber nicht möglich, da dieses Auto noch mitten im Überholmanöver war.

Vordermann touchiert

Als dieses vorbei war, wartete der mittlere Autofahrer darauf, dass der vor ihm fahrende Lenker auf die rechte Spur wechselt, um den Drängler hinter ihm Platz zu machen. Das ging diesem aber zu wenig schnell. Noch während alle drei Autos auf der Überholspur fuhren und das erste Auto gerade im Begriff war, auf die rechte Seite zu wechseln, schwenkte der dritte Wagen ebenfalls auf die rechte Fahrbahn ein, beschleunigte, überholte den Vordermann und wechselte dann wieder auf die linke Spur.

Bei diesem Manöver rammte er das Heck des überholten Fahrzeuges auf der vorderen rechten Seite. Dieses wurde daraufhin gegen die mittlere Leitplanke gestossen, über die ganze Fahrbahn geschleudert und kam auf dem Pannenstreifen zum Stillstand.

Einfach weitergefahren

Der Verursacher des Unfalls setzte seine Fahrt vor, ohne sich um die Situation zu kümmern. Der Lenker des verunfallten Autos hat bei der Polizei Anzeige erstattet. In ihrem Urteil präzisiert die Staatsanwaltschaft, dass das Verhalten des Autofahrers nichts mit dem erlaubten Vorbeifahren auf der rechten Spur zu tun habe. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist gemäss geltendem Recht ausdrücklich untersagt.

«Erheblich gefährdet»

Der Mann wurde wegen dieses Manövers verurteilt, aber auch, weil er das Leben der Familie im mittleren Auto erheblich gefährdet habe. «Es ist durchaus denkbar, dass wegen des Verhaltens des Beschuldigten der Privatkläger und seine Familie lebensbedrohliche Verletzungen hätten erleiden können», heisst es im Strafbefehl. Das Verhalten des Beschuldigten sei «besonders rücksichtslos und skrupellos» gewesen, da er die Gefahr für das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer bewusst in Kauf genommen habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ausserdem vor, sich nach dem Unfall pflichtwidrig verhalten und durch sein Wegfahren verhindert zu haben, dass seine Fahrtüchtigkeit getestet werden konnte.

Busse und Strafe

Der 19-jährige Autofahrer wird zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss eine Busse von 1600 Franken sowie die Gebühren und Auslagen bezahlen – insgesamt lautet die Rechnung auf 2381 Franken. Zudem wurde er dazu verurteilt, der Familie im Unfallauto 1930 Franken Entschädigung zu bezahlen, damit diese bei diesem Fall ihre Rechte wahrnehmen konnte. Weitere Zivilforderungen verwies die Staatsanwaltschaft auf den Zivilweg.

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