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Junger Mann schläft mit Minderjährigen: «Ich habe mir nichts dabei gedacht»

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Ein 20-Jähriger steht vor dem Bezirksgericht, weil er mit Minderjährigen sexuelle Handlungen vollzogen hat. Diese gibt er zu. Eines der Mädchen soll er sogar vergewaltigt und geschändet haben, was er aber bestreitet.

Ein junger Mann musste sich am Donnerstag vor dem Strafgericht des Sensebezirks verantworten, und dies gleich für mehrere Taten: Er soll ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt und geschändet sowie mit drei weiteren Mädchen sexuelle Handlungen vollzogen haben. Ausserdem wird ihm harte Pornografie vorgeworfen, denn im Zuge der Ermittlungen fanden sich auf seinem Handy Videos, die sexuelle Handlungen von Frauen mit Hunden zeigen.

Von 12 bis 14 Jahre alt

Die erste Tat hat sich gemäss Anklageschrift im April 2021 ereignet. Der damals 17-Jährige hat ein 12-jähriges Mädchen getroffen. Er hat ihre Brüste berührt, sie hat ihn oral befriedigt. Die zweite Tat geschah mit einem anderen 13-jährigen Mädchen, als er bereits 18 Jahre alt war. Dort kam es zum Geschlechtsverkehr und zur mutmasslichen Vergewaltigung und Schändung. Gemäss Aussagen des Angeklagten soll der Geschlechtsverkehr einvernehmlich geschehen sein. Gemäss den Aussagen des Mädchens sei der Angeklagte während des Schlafens in sie eingedrungen, und als sie aufgewacht sei, habe er weitergemacht, sie an den Haaren gezogen und ihr die Hand vor den Mund gehalten.

Im Januar und Februar 2022 hatte der Angeklagte nochmals Kontakt mit zwei anderen minderjährigen Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren. Einmal kam es wiederum zum Geschlechtsverkehr, beim anderen Mal hat sie ihn mit der Hand befriedigt und er hat sie an den Brüsten berührt.

Auswirkungen nicht gekannt

Dass es zu sexuellen Kontakten mit diesen vier Mädchen kam, bestreitet der im Sensebezirk wohnhafte Angeklagte nicht. Auch nicht, dass er wusste, dass sie minderjährig waren. An der Gerichtsverhandlung war er wortkarg. Auf die Frage der Gerichtspräsidentin Pascale Vaucher Mauron, warum er mit den Mädchen sexuellen Kontakt hatte, obwohl er wusste, dass sie minderjährig waren, sagte er: «Ich habe mir nichts dabei gedacht und war mir nicht im Klaren darüber, was für Auswirkungen das für meine Zukunft hat.» Und als sie ihn auf die Konsequenzen seiner Tat für die Opfer ansprach, sagte er: «Ich habe ein schlechtes Gewissen.»

Er äusserte sich an der Gerichtsverhandlung auch zum Vorwurf der Vergewaltigung. Er wiederholte, was er bereits bei vorherigen Einvernahmen gesagt hatte: Das mutmassliche Vergewaltigungsopfer sei einverstanden gewesen mit den sexuellen Handlungen. Die Initiative für den Geschlechtsverkehr sei von beiden gekommen, er habe sie keineswegs dazu gedrängt.

Urteil ausstehend

Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach ging in ihrem Plädoyer davon aus, dass die Version des Opfers zutrifft, und plädierte für eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten wegen Vergewaltigung und Schändung. Dazu seien zweimal sechs und einmal vier Monate zusätzlich anzurechnen wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Die Probezeit sei auf zwei Jahre festzusetzen sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot auszusprechen.

Das mittlerweile 15-jährige mutmassliche Opfer der Vergewaltigung war am Donnerstag nicht anwesend und wurde durch ihre Verteidigerin, Rechtsanwältin Sabine Schmutz, vertreten. Sie schloss sich Staatsanwältin Dieu-Bach an und verlangte eine Genugtuung von 10’000 Franken.

Rechtsanwalt Ingo Schafer, Verteidiger des Angeklagten, sah die Beweislage zu dürftig für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und Schändung: «Er ist mangels Beweisen freizustellen», sagte er. Klar sei jedoch, dass sich der Angeklagte schuldig gemacht habe wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass alle Handlungen einvernehmlich passiert seien. «Die Tat ist nicht nur einseitig meinem Klienten anzulasten.» Er plädierte für eine 14-monatige, bedingte Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er sprach sich ausserdem gegen die Verhängung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots für die Arbeit mit Minderjährigen aus. Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.

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