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Juristen kämpfen für Menschenwürde

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Autor: Pascal Jäggi

In einer feurigen Rede forderte Previtali die Anwesenden auf, die juristisch schwammigen Passagen des Asylgesetzes zu durchleuchten, insbesondere die Aussage, dass eine Person, die innerhalb von 48 Stunden aus entschuldbaren Gründen keinen Ausweis (Pass, Identitätskarte) vorweisen kann, vorläufig aufgenommen werden soll. Aufgrund der korrupten Zustände beispielsweise in einigen afrikanischen Staaten könne problemlos nachgewiesen werden, dass der entsprechende Gesuchsteller unmöglich an einen Ausweis kommen kann, führte Previtali aus. Zudem würden diese Leute sofort verhaftet, wenn sie bei den Behörden nach einem Pass fragen würden, ein mehr als entschuldbarer Grund für Previtali.

Zwangsmassnahmen nützen nichts

Selbst das Bundesverwaltungsgericht habe Bedenken geäussert an der gängigen Praxis (Ausschaffungshaft nach Ablauf der 48-Stunden-Frist), daher auch der Passus der «entschuldbaren Gründe». Die Haft, die bis zu achtzehn Monate dauern kann, bezeichnete Previtali als Beugehaft, die zu nichts führe. «Wenn jemand nicht ausreisen will, nützt eine Verlängerung der Haft nichts.» Diese und andere Massnahmen, wie die Nothilfe (6-10 Franken pro Tag), die als einziges Ziel haben, die abgelehnten Asylbewerber zur Ausreise zu zwingen, seien absolut menschenunwürdig, meinte Previtali. Es sei auch naiv zu glauben, dass Personen, die eine Reise voll Strapazen auf sich genommen haben, um den Zuständen in ihrer Heimat zu entfliehen, aufgrund von Zwangsmassnahmen wieder zurückkehren werden.

Bundesgesetz wichtiger als Grundrechte?

Stossend ist für Previtali zudem, dass der Artikel 190 der Bundesverfassung für das Bundesgericht verpflichtend ist («Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht massgebend») und damit über andere Artikel der Verfassung, insbesondere der Grundrechte, gestellt wird, da das Asylgesetz ein Bundesgesetz ist. Ein Punkt, der offenbar auch unter Richtern umstritten ist, stellvertretend bestätigte alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay, als Nachredner von Previtali, dass die Meinungen über die Gewichtung auseinandergehen. Allerdings wäre es dem Gremium höchstens möglich, diesen Punkt zu kritisieren, nicht aber die Verhältnisse zu ändern. Da dies den potenziellen Rekurrenten bewusst sei, habe bisher auch noch niemand den Gang vors Gericht unternommen, was wohl auch in Zukunft so bleiben wird, wie Nay anfügte.

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