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Justizrat warnt vor Sparmassnahmen in der digitalen Justiz

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Mehr Digitalisierung, weniger Gerichtsbezirke, ein zentrales Strafgericht und ein neues Führungsorgan: Der Justizrat hat seinen Leitplan für die Freiburger Gerichtsbehörden präsentiert.

Das Freiburger Justizsystem funktioniere gut und effizient. «Es sind jedoch einige Massnahmen angezeigt, mit denen die Leistungsfähigkeit der Freiburger Gerichtsbehörde noch gesteigert werden kann.» Das hält der Freiburger Justizrat in seinem Leitplan 2023–2028 fest, seiner Vision für die Zukunft der Gerichtsbehörden. Der Justizrat hat die Aufsicht inne über diese Behörden sowie über die Staatsanwaltschaft.

Bezüglich der Digitalisierung der Justiz sei Freiburg derzeit ein Vorbild. «Die Arbeiten im Bereich der Digitalisierung beziehungsweise das Programm E-Justice werden derzeit sowohl von den anderen Kantonen als auch vom Bund aufmerksam verfolgt. Unser Kanton kann sich rühmen, als Pionier in diesem Bereich zu gelten.» Der Justizrat gibt zu bedenken, dass angemessene und leistungsfähige Hard- und Software für die Digitalisierung mit Kosten verbunden sind.

Die neuesten Diskussionen um das Staats- und Informatikbudget geben Anlass zur Sorge, dass der Erfolg dieses Programmes infrage gestellt werden könnte.

Bei der Umsetzung der Digitalisierung seien die Information und der Einbezug des Personals ein weiterer entscheidender Punkt. Denn es solle verhindert werden, dass die Motivation der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Reform beeinträchtigt wird.

Effizienz und Harmonisierung

Für die Neuaufteilung der Gerichtsbezirke unterstützt der Justizrat die Schaffung von drei Kreisen: einer für die Saane sowie je einen Gerichtskreis für den Süden (Glane, Greyerz, Vivisbach) und den Norden des Kantons (Broye, See, Sense). «Dies scheint die Lösung zu sein, die den Besonderheiten des Kantons am besten gerecht wird», steht im Leitplan.

Mehr Effizienz und eine bessere Harmonisierung der Rechtspraxis verspricht sich der Justizrat von der Schaffung eines vereinigten Strafgerichts. Die derzeitige, örtliche Nähe der Strafgerichte habe heute keine Daseinsberechtigung mehr: «Einerseits wird die Kleinkriminalität hauptsächlich von der – zentralisierten – Staatsanwaltschaft bearbeitet, die Tausende von Strafbefehlen ausstellt. Andererseits findet die Inhaftierung von schweren Fällen nicht mehr in den längst geschlossenen Bezirksgefängnissen statt.» Ebenfalls als sinnvoll bewertet der Justizrat die Einführung einer einzigen kantonalen Schlichtungskommission für Mietsachen.

Für die Gerichtsbehörden schlägt der Rat ein neues Führungsorgan vor. Dieses könnte Verwaltungs-, Management- und Repräsentationsaufgaben übernehmen. Konkrete Aufgaben wären beispielsweise das Gerichts- und Verwaltungspersonal den verschiedenen Behörden zuzuweisen, die ständige Weiterbildung der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sicherzustellen oder die Finanzen der Gerichtsbehörden zu verwalten.

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