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Kanal und Wasserrad dürfen nicht verschwinden

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Ein Leserbrief zum Artikel «Nach Kritik: Kanton verteidigt Vorgehen bezüglich Düdingerbach», FN vom 12. März

In Freiburg wurde für viel Geld ein Fabrikschlot restauriert als Zeitzeuge der Industrialisierung. Das alte Fabrikgebäude am Bach in Düdingen darf nicht verändert werden, in Giffers müssen Spanngurte eine Hausruine zusammenhalten, in Schmitten durften Stallfenster nicht gemäss Tierschutznormen angepasst werden. Denkmal- und Kulturgüterschutz haben es so bestimmt. Das Wasserkanalsystem in Düdingen ist ein wichtiges Zeugnis, ein kulturelles Erbe, das gemäss Haager Konvention von grosser Bedeutung ist und der Nachwelt erhalten werden muss. Es ist ebenso wertvoll für die Industriegeschichte wie der Cardinal-Kamin oder die Düdinger Milchsiederei und Zündholzfabrik. Vor Jahren beschrieb eine Tafel am Bach die Bedeutung der Wasserkraft für das örtliche Gewerbe und die Industrialisierung. Ein ausgeklügeltes System von Kanälen, Gräben, Dämmen, Schiebern und Überläufen lenkte das Wasser reihum zu einer Serie von Wasserrädern, von denen heute nur noch eines existiert und daher umso wertvoller ist. Die Anlagen seien kantonal nicht geschützt. Da hat das Amt für Kulturgüterschutz seine Hausaufgaben nicht gemacht. Anrainer unterhalten den zum Verschwinden verurteilten Graben in ihrer Freizeit. Wozu werden die angedrohten 80’000 Franken benötigt? Warum braucht es eine Konzession für nicht mehr genutzte Wasserkraft? Wie viel muss im Ledeu, Galterntal, Tavernatal, bei Liebistorf… dafür bezahlt werden? Wie viel in Murten mit seinen Wasserrädern am Museum? Wie sollen Forellen über die Staumauer Schiffenen und die hohen Bachverbauungen aufsteigen? Von Forellen versteht Franz Engel sicher mehr als die Schriftgelehrten vom Amt für Umwelt in den Bürotempeln hinter ihren Paragrafen. Er ist am und mit dem Bach aufgewachsen und musste schon als Bub die Fische genau kennen, um damals für Herrn Lehrer Felder solche von Hand zu fangen und sich ein Sackgeld zu verdienen. Es besteht keine Notwendigkeit, das idyllische Gräblein zuzuschütten. Vor allem das letzte Wasserrad mit zuleitendem Kanal und Wasserverteilsystem darf unter keinen Umständen verschwinden und muss unter Schutz gestellt werden.

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