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Kanton bewilligt Ortsplanung doch

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Die Gemeinde St. Antoni wolle zu viel Land als Bauland einzonen und schaffe Industrie-Inselzonen. Damit begründete das kantonale Bau- und Raumplanungsamt im September seine Empfehlung, gewisse Teile der Ortsplanungsrevision der Gemeinde St. Antoni nicht zu genehmigen (die FN berichteten). Gemäss aktuellem Amtsblatt hat die Direktion aber anders entschieden: Wie es die Gemeinde geplant hatte, kann sie im Quartier Lampertshalten zirka 20 000 Quadratmeter in die Bauzone aufnehmen. Das schafft Platz für rund 25 Einfamilienhäuser und einige Mehrfamilienhäuser. Ausserdem bleibt die Industrie- und Gewerbezone im Sektor Weissenbach; das Amt hatte empfohlen, diese auszuzonen. «Wir sind sehr zufrieden, das ist sehr erfreulich für die Gemeinde», sagt Ammann Urs Klemenz. Er hatte im September die Befürchtung geäussert, dass St. Antoni in der Entwicklung stark eingeschränkt würde, sollte insbesondere die Baulandeinzonung nicht genehmigt werden.

Anderes Referenzjahr

Für die Berechnung neuer Bauzonen wird laut Richtplan diejenige Fläche als Referenz genommen, die in den letzten 15 Jahren in einer Gemeinde überbaut wurde. St. Antoni begann die Arbeiten für die Ortsplanungsrevision 2008 und nahm deshalb dieses Jahr als Referenz. Das Amt hingegen schaute ab 2011, als die Gemeinde die Ortsplanungsrevision auflegte, 15 Jahre zurück. 2010 wurde in St. Antoni kein Bauland verbraucht, was sich auf die Berechnung für die Einzonung auswirkte. «Wir mussten nach der negativen Empfehlung klar darlegen, weshalb wir 20 000 Quadratmeter einzonen wollen», sagt Klemenz. «Ich habe gesehen, dass 2010 ein aussergewöhnliches Jahr war, 2011 und 2012 lag die Bautätigkeit wieder im Durchschnitt», erklärt Raumplanungsdirektor Maurice Ropraz. Die Einzonung sei angemessen und liege im gesetzlichen Rahmen.

Braucht Verkleinerung

Der Sektor Weissenbach ist seit 1979 eine Industrie- und Gewerbezone. Weil dies eine Inselzone darstelle, hatte das Bau- und Raumplanungsamt dessen Auszonung gefordert. Jetzt muss die Gemeinde lediglich eine Verkleinerung vornehmen. «Die Gemeinde hat Platzbedarf für das lokale Gewerbe», sagt Ropraz. Es seien konkrete Projekte geplant, deshalb habe er die bestehende Zone bestätigt. «Ich musste alle Informationen beachten und dann eine Interessenabwägung machen.»

Reicht eine Gemeinde beim Kanton die Revision einer Ortsplanung ein, so prüft das Bau- und Raumplanungsamt das Dossier auf Gesetzmässigkeit sowie die technischen Daten hin und gibt eine Empfehlung ab. Die Gemein- de hat dann 30 Tage Zeit, ei- ne Stellungnahme abzugeben. Schliesslich fällt die Direktion den definitiven Entscheid.

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