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Kanton Freiburg kritisiert neue Bestimmungen für nachhaltigere Landwirtschaft

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Die Verordnung des Bundesrates für eine nachhaltigere Landwirtschaft findet im Kanton Freiburg keinen Anklang.

Nach Ansicht der kantonalen Landwirtschaftsdirektion (ILFD) stellt das am Mittwoch, 13. April vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket «kein optimales Gleichgewicht» her. Vielmehr könne es dazu beitragen, die Abhängigkeit der Schweiz vom internationalen Markt zu verstärken.

Gemeint ist damit etwa die Vorgabe des Bundesrates, ab 2024 mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche als spezifische Biodiversitätsförderflächen anlegen zu müssen. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte der Kanton Freiburg im Sommer 2021 diese Vorgabe abgelehnt.

Unbegreifliche Massnahme

«In Anbetracht der aktuellen politischen Lage ist diese Massnahme unbegreiflich», schreibt die ILFD in einer Mitteilung. Für den Kanton Freiburg bedeute dies, dass von den 33’500 Hektaren offenen Ackerflächen zu den heute bestehenden 417 Hektaren weitere 760 Hektaren Biodiversitätsfläche geschaffen werden müssten. Diese Reduktion der inländischen Anbauflächen führe zu zunehmenden Lebensmittelimporten, was die Versorgungssicherheit mittel- und langfristig schwäche, hält die IFLD weiter fest.

Nicht restlos zufrieden ist der Kanton Freiburg auch mit der Vorgabe, ab 2024 die Nährstoffverluste um mindestens 20 Prozent zu senken. Dieses Ziel sei äusserst ambitiös, hält die kantonale Landwirtschaftsdirektion fest. Zudem stelle die Abschaffung des Fehlerbereichs in der Phosphor- und Stickstoffbilanz zahlreiche Betriebe vor Probleme. Die Landwirte seien nun gefordert, im Fall eines Nährstoffüberschusses unmittelbar zu handeln, um eine Kürzung von Direktzahlungen zu vermeiden.

Eigene Instrumente

Trotz Kritik an den konkreten Massnahmen in der bundesrätlichen Verordnung bekräftigt die kantonale Landwirtschaftsdirektion, die Zielsetzung der Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln mitzutragen. Mit dem kantonalen Aktionsplan Pflanzenschutz verfüge der Kanton über ein griffiges Instrument. Weiter kämen im Rahmen des kantonalen Klimaplans Massnahmen zur Umsetzung, die den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln senken, etwa durch die gezielte Förderung von resistenten Obstsorten.

Die ILFD ist deshalb der Meinung, «dass durch eine qualitative, lokale Produktion Lebensmittelimporte und die damit einhergehenden Umweltbelastungen begrenzt werden können, während gleichzeitig eine bessere Kontrolle der Produktionsbedingungen gewährleistet werden kann».

Kommentar (1)

  • 19.04.2022-M. Achermann

    Wieso sprechen unsere “Landwirtschaftsspezialisten” immer von einem zu geringen Selbstversorgungsgrad, aber nie davon, dass die für die Produktion notwendige (fossile) Energie zu 100 % aus dem Ausland stammt, genauso wie ein Grossteil der Futtermittel ?

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