Im Kanton Freiburg sollen neu auch privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften Rechte erhalten, die bislang der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche vorbehalten waren. Davon profitieren könnten etwa Muslime und orthodoxe Christen.
Der Kanton Freiburg hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Teilrevision des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat aus dem Jahr 1990 vorbereiten soll. Die Arbeitsgruppe habe ihre Tätigkeit am 28. April aufgenommen, wie der Freiburger Staatsrat am Freitag mitteilte.
Religionsunterricht an Schulen
Sie muss der Regierung im Lauf des Jahres 2022 Lösungen vorschlagen für die Gewährung von sogenannten öffentlich-rechtlichen Vorrechten. Dazu gehört etwa das Recht, den eigenen Religionsunterricht während der obligatorischen Schulzeit in Räumlichkeiten der Schule durchzuführen, oder das Recht, Gemeindemitglieder in Spitälern, Gefängnissen und Schulen seelsorgerisch zu betreuen.
«Runder Tisch der Religionen» geplant
Zudem soll ein «runder Tisch der Religionen» geschaffen werden. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und der wichtigsten im Kanton angesiedelten Religionsgemeinschaften an. Öffentlich-rechtlich anerkannt sind die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche. In der Arbeitsgruppe wirken zudem die Delegierte für die Integration der Migrantinnen und Migranten, Giuseppina Greco, und Mallory Schneuwly Purdie vom Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft mit.
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