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Kanton verweigert Reformierten Zugang zu Personendaten

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Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons möchte Zugang zu mehr Daten von reformierten Mitgliedern. Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde dazu bachab geschickt. Die Katholiken erhalten aber mehr Informationen.

Die Evangelisch-reformierte Kirche (ERKF) zieht den Kürzeren: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Kirche gegen einen Kantonsgerichtsentscheid in Sachen Datenaustausch abgewiesen. «Die Kirchgemeinden der ERKF erhalten nicht alle relevanten Daten, welche für die Mitgliederverwaltung notwendig sind, und müssen damit leben, weil die rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind», schreibt Benjamin Stupan, Synodalrat und Kommunikationsverantwortlicher der ERKF. 

Die Predigt, die Taufe, der Religionsunterricht, die Mission, geistliche Begleitung oder karitative Tätigkeiten – die Kirche hat sich viele Aufgaben auf die Fahne geschrieben. Der regelmässige Datenfluss von der kantonalen Informatikplattform Fri-Pers soll es den Kirchgemeinden möglich machen, die Angaben ohne Verwechslungsgefahr abzugleichen. Dies kann insbesondere die AHV-Nummer gewährleisten. 

Das Brisante an dem Urteil des Bundesgerichts: Den Katholiken liefert der Kanton seit Jahren mehr Daten ihrer Mitglieder, auch die AHV-Nummern.

Die Römisch-katholische Kirche hat Zugang zu allen relevanten Daten für die Mitgliederverwaltung. Wir freuen uns für sie, dass sie nicht mit denselben Problemen kämpfen muss, um die Daten zu bewirtschaften.

Benjamin Stupan
Kommunikationsverantwortlicher ERKF

Nur Grunddaten

AHV-Nummern, Änderungen des Zivilstands, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder sogenannte Haushaltsnummern – das sind alles Daten, die der Kanton auf der Plattform Fri-Pers verwaltet. Die Kirchen brauchen diese Informationen, um ihre Mitgliederdatenbanken auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie wollen wissen, wer mit wem zusammenlebt, welche Familienbeziehungen bestehen, wer wen geheiratet hat oder auch, wer umgezogen oder verstorben ist.

Mit dem Urteil erhält die Evangelisch-reformierte Kirche jedoch nur Grunddaten wie den Nachnamen, den offiziellen Vornamen, die Adresse oder auch, wer wessen Vater oder Mutter ist. Das ist ein Problem für die Reformierten, weil sie so über zu wenig Daten verfügen, um diese abgleichen zu können: «Das Schwierigste ist, dass Personen nicht eindeutig identifiziert werden können. Das ist nur über AHV-Nummern möglich. Diese erhalten wir nicht», erklärt Stupan. «Dadurch können fehlerhafte und doppelte Datensätze entstehen, welche uns die Betreuung der Mitglieder erschweren. Der Aufwand für die Datenbewirtschaftung ist für die Kirchgemeinden hoch.»

Die präzise Begründung fehlte

Auch Daten wie Haushaltsnummern oder der Name des Ehepartners bleiben der Evangelisch-reformierten Kirche verwehrt. Gemäss dem vom Bundesgericht bestätigten Kantonsgerichtsurteil sind nicht alle Daten notwendig, damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann.

Wir sind zwar sehr enttäuscht, da es für uns schwieriger wird, die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Mitglieder zu erfüllen. Aber wir werden unsere rechtlichen Bemühungen einstellen und mit den Daten arbeiten, die uns zur Verfügung stehen.

Benjamin Stupan
Kommunikationsverantwortlicher ERKF

Und natürlich werde sich die Kirche weiterhin auf ihren Auftrag zugunsten der Bevölkerung konzentrieren: auf die spirituelle Begleitung, auf die Weitergabe des Glaubens und seiner Werte, auf die Unterstützung von Menschen in Krisen und Notlagen und auf die Feier von Gottesdiensten und wichtigen Lebensabschnitten, so Stupan weiter.

Verletzung der Autonomie

Laut dem Bundesgerichtsurteil machte die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche in ihrer Beschwerde in erster Linie eine Verletzung ihrer Autonomie geltend. Der Kanton habe ihr den Zugang zu bestimmten Daten verweigert, auf die sie ein von der Verfassung geschütztes Recht habe. Die Beschaffung der Angaben auf anderem Weg als über die Fri-Pers-Plattform würde eine Reihe von Anpassungen ihrer Arbeitsweise erfordern, so die ERKF. Das Bundesgericht schreibt nun aber, dass die Behauptung, dass die Ablehnung zu einer möglichen Mehrarbeit für die Beschwerdeführerin führen würde, nicht ausreiche, um eine Verletzung ihrer Autonomie zu belegen. Eine präzise Argumentation dazu fehle.

Zudem sei die Kirche, auch wenn sie öffentlich-rechtlich anerkannt ist, nicht mit Gemeinden gleichzusetzen, wie sie in der Beschwerde vorgebracht habe. 

Die Tatsache, dass die Kirchen durch das kantonale Recht mit Befugnissen ausgestattet sind, die normalerweise dem Kanton vorbehalten sind, macht sie nicht zu Ablegern des Kantons.

Bundesgericht

Über zwei Jahre lang hatte die Evangelisch-reformierte Kirche versucht, den Zugang zu den persönlichen Daten der in ihrem Gebiet ansässigen Einwohnerinnen und Einwohnern reformierten Glaubens wiederzuerlangen. Am 12. September 2021 reichte die Kirche Beschwerde beim Bundesgericht ein gegen den Entscheid des Kantonsgerichts. Gerichtskosten kommen auf die ERKF mit der Abweisung der Klage aber nicht zu: Das Bundesgericht erhebt keine Gerichtskosten, da die Evangelisch-reformierte Kirche im Rahmen ihrer amtlichen Befugnisse gehandelt hat.

Die Deutsche Kirche im Stedtli von Murten. 
Bild: Etelka Müller

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