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Kanton will seine Personalpolitik an die heutige Zeit anpassen

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Das vereinfachte Kündigungsverfahren wurde von Personalverbänden bereits im Vorfeld heftig kritisiert.
Aldo Ellena/a

Der Staatsrat will für die Angestellten des Kantons eine neue Personalpolitik einführen. Diese soll die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern und mehr Flexibilität gewähren. Dazu bedarf es einer Revision des Personalgesetzes. 

«Es ist ein Kulturwandel», sagte der Direktor für das kantonale Personalwesen, Staatsrat Georges Godel (Die Mitte), am Mittwoch an einer Medienorientierung über die neue Personalpolitik und die Revision des entsprechenden Gesetzes. Die Modernisierung des Personalwesens sei Teil des Regierungsprogramms, und der Staatsrat möchte sie noch vor Ende der Legislatur unter Dach bringen und in Kraft setzen. Nach einer Vernehmlassung unterbreitet er nun das revidierte Gesetz dem Grossen Rat; Godel hofft, dass es noch im Juni behandelt wird.

Mit der Personalpolitik möchte der Staatsrat neue Rahmenbedingungen schaffen in Bezug auf Führung, Flexibilität und Arbeitszeit bei den Angestellten des Staates und und der staatsnahen Betriebe wie dem Freiburger Spital.

Mit den geplanten Massnahmen lassen sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren.

Georges Godel
Staatsrat

Um diese Personalpolitik umsetzen zu können, brauche es Anpassungen im Gesetz und im Reglement.

Homeoffice gestärkt

Die Umsetzung hat in einzelnen Bereichen bereits begonnen – Pilotprojekte sind im Gang – und soll bis 2026 abgeschlossen sein, sagte Gabrielle Merz Turkmani, Chefin des Amts für Personal und Organisation. Die neue Personalpolitik basiere auf sieben Stossrichtungen mit insgesamt rund 70 Massnahmen. Mit «dynamisch, bürgernah und zukunftsgerichtet» umschrieb sie das vorliegende Projekt. Es sei das Resultat eines partizipativen Prozesses, in dem sich alle Beteiligten einbringen konnten.

So soll gemäss Merz etwa die Möglichkeit zum Homeoffice verstärkt werden. Dies war bereits bei den ersten Vorbereitungsarbeiten vorgesehen gewesen, sei aber unter dem Eindruck der Pandemie noch verstärkt worden. Damit verbunden sind eine verstärkte Digitalisierung und auch eine Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten. «Es gibt keine Blockzeiten mehr, dafür einen grösseren Rahmen, in welchem die Arbeitszeit geleistet werden kann», so die Personalchefin.

Neu eine Personalbeurteilung

Auch die Führung und Unterstützung der Mitarbeitenden durch ihre Vorgesetzten soll verstärkt werden, so Merz. Dazu gehörten eine verstärkte Ausbildung der Führungskräfte und die Einführung einer Zielvereinbarung und Personalbeurteilung für das Personal. Der Kanton soll dank eines Marketingkonzepts als Arbeitgeber attraktiver erscheinen. 

Nicht Teil des Reformprojekts sind die Lohnstufen, sagte Staatsrätin Anne-Claude Demierre. «Das braucht eine separate Überlegung und könnte progressiv eingeführt werden. Aber der Staatsrat denkt, dass das heutige Lohnsystem zufriedenstellend ist.» Sie präsentierte gewisse Neuerungen, die soziale Verbesserungen für das Personal bringen sollen, wie einen längeren Vaterschaftsurlaub (siehe grosser Kasten).

Vereinfachte Kündigung

Staatsrat Jean-Pierre Siggen (Die Mitte) ging auf die umstrittenste Neuerung des Personalgesetzes ein: das Kündigungsverfahren. Dieses soll gemäss Siggen vereinfacht werden. Es umfasst drei Schritte: ein Gespräch über festgestellte Mängel beim Mitarbeiter, ein Mahnschreiben durch die vorgesetzte Stelle und schliesslich das eigentliche Kündigungsverfahren. Kritisiert wird von Personalverbänden, dass das Mahnschreiben kein Entscheid ist und folglich auch nicht angefochten werden kann (siehe kleiner Kasten).

Siggen präzisierte, dass gegen die eigentliche Kündigung weiterhin rekurriert werden kann. «Unser Ziel sind nicht mehr Entlassungen. Wir wollen solche mit vorbeugenden Massnahmen verhindern. Die Neuerung soll vor allem sogenannte Casting-Fehler korrigieren.»

Finanziell sollten die Änderungen im Personalwesen wenig Auswirkungen haben. Der Staatsrat beziffert die Mehrkosten auf 1,8 Millionen Franken oder 0,1 Prozent des Personaletats.

Personalgesetz

Das ändert sich mit dem neuen Gesetz

Im Entwurf zum neuen Personalgesetz wird die Probezeit bei einer Anstellung von zwölf auf sechs Monate reduziert. «Die Erfahrung zeigt, dass es keine zwölf Monate braucht, um eine Person beurteilen zu können», so Staatsrätin Anne-Claude Demierre. Nach Abschluss der Probezeit entfällt das Schreiben zur offiziellen Anerkennung.

16 Wochen Mutterschaftsurlaub gelten neu für alle Mitarbeiterinnen, unabhängig von der Anstellungszeit. Der Vaterschaftsurlaub wird von fünf auf 15 Tage erweitert. Auch die zwölf Wochen Urlaub für eine Adoption gelten nun für alle. Arbeiten beide Elternteile beim Staat, sind es 15 Tage für den zweiten Elternteil. Für pflegende Angehörige kann eine beim Staat angestellte Person drei Tage pro Fall oder zehn Tage pro Jahr frei nehmen, unabhängig davon, ob die zu pflegende Person im gleichen Haushalt lebt. Auch gibt es 14 Wochen Betreuungsurlaub für gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder. Für eine kurze Krankheit eines Kindes braucht es kein Arztzeugnis mehr.

Staatsrat Jean-Pierre Siggen kündigte an, dass das neue Gesetz die Möglichkeit von Prämien zugunsten von Mitarbeitenden oder Gruppen für aussergewöhnliche Leistungen   vorsieht. Neu hält die Beschwerlichkeit als Faktor im Personalgesetz Einzug; die Anwendung muss in einer separaten Verordnung geregelt werden.

Das neue Gesetz sieht weiter vor, das Kündigungsverfahren zu vereinfachen. Um Entlassungen zu vermeiden, sollen die Rekrutierung und Begleitung von Mitarbeitenden verbessert werden. Wie bisher wird eine Kündigung durch ein mündliches Gespräch über Mängel bei der Leistung, dem Verhalten oder den Fähigkeiten eingeleitet. Bessert sich die Situation nicht, folgen obligatorisch ein Mahnschreiben und die Ankündigung, dass bei Fortbestehen der Mängel ein Kündigungsverfahren eingeleitet wird. Gemäss Siggen ist dieses Schreiben kein Entscheid; deshalb kann dagegen auch nicht rekurriert werden. Danach folgt das ordentliche Verfahren, was noch nicht zwingend zur Kündigung führen muss. Gegen eine Kündigung ist ein Rekurs innert 30 Tagen möglich. Bei einer ungerechtfertigten Kündigung besteht kein Anspruch mehr auf Wiedereingliederung, dafür auf eine höhere Abfindung. Bei einem Wechsel von über 55-Jährigen in eine schlechter bezahlte Funktion gilt neu eine Besitzstandswahrung.

Mit dem neuen Gesetz werden Whistleblower besser geschützt, und der Datenschutz wird dem Bundesrecht angepasst. Neu sollen freiwillige Unterstützungsbeiträge an Sozialpartner im Verhältnis zu deren Mitgliederzahl verteilt werden. uh

Reaktionen

Kritik an gelockertem Kündigungsschutz

Die Personalverbände Fede und VPOD kommentieren den Entwurf des Personalgesetzes in Communiqués mehrheitlich kritisch. Beide verurteilen die geplanten Änderungen im Kündigungsverfahren. Auch die wegfallende Wiedereingliederung in eine Funktion ist nicht nach dem Geschmack des VPOD. Zudem sei die Einführung von Prämien ein Schritt zum Leistungslohn. Beide Gewerkschaften hätten sich mehr Vaterschafts- oder Elternurlaub gewünscht. Der VPOD fordert zudem eine bessere Kompensation der Nachtarbeit, und er möchte in der nächsten Legislatur die 40-Stunden-Woche einführen. Unterschiedliche Ansichten haben die beiden Verbände über die Verteilung der Unterstützungsbeiträge an die Sozialpartner. Der VPOD zeigt sich erfreut, die Fede befürchtet eine Verzettelung der Personalverbände. uh

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