Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Er soll mit einer Scheinfirma seinem Arbeitgeber Geld abgeluchst haben

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Er soll eine Marketingfirma gegründet haben mit dem einzigen Zweck, seinem Arbeitgeber Geld abzuluchsen: Das ist der Vorwurf an einen 57-jährigen Deutschen, der früher als Marketingverantwortlicher des Autoreifenherstellers Michelin in Deutschland tätig war. In dieser Funktion vermarktete er Pneus für Traktoren in den deutschsprachigen Ländern – auch in der Schweiz. Gestern stand der Mann, der nun in einfachen Verhältnissen in den USA lebt, in Freiburg vor dem Wirtschaftsstrafgericht.

Fiktive Leistungen

Der frühere Kaderangestellte von Michelin soll, so der Vorwurf, in Namen seiner eigens gegründeten Marketingfirma Dutzende Rechnungen an seinen Arbeitgeber geschickt haben – für völlig fiktive Leistungen. Die Rechnungen versah er jeweils mit dem Logo und dem Briefkopf seiner Firma. Er machte sich dabei zunutze, dass er für Überweisungen bis zu einem Betrag von 50 000 Euro keine Einwilligung seiner Vorgesetzten brauchte. Wegen dieser Vergehen erhielt er die Kündigung.

Schaden in der Schweiz

In Freiburg stand der Mann gestern wegen jenes Teils des Schadens vor Gericht, der die Schweiz betrifft. Denn auch vom Marketingbudget der schweizerischen Michelin-Filiale hat der Beschuldigte gemäss Anklage insgesamt rund 340 000 Franken veruntreut. Dafür hat er fünf Rechnungen verschickt. Damit Geld aus der Schweiz floss, war der Mann aber auf die Zustimmung der hiesigen Verantwortlichen angewiesen. Diese habe er arglistig getäuscht, warf ihm Staatsanwältin Liliane Hauser vor. Sie beschuldigte den Mann des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung und forderte eine Freiheitsstrafe von insgesamt 27  Monaten, davon neun Monate unbedingt.

Der Angeklagte behauptete, seine Vorgesetzten seien über die Transaktionen, die er getätigt habe, auf dem Laufenden gewesen. Er habe nichts anderes gemacht, als Befehle von oben auszuführen. Der hauptsächliche Zweck dieser Überweisungen sei gewesen, eine «schwarze Kasse» zu speisen. Mit dem Geld aus dieser Kasse sollten Tätigkeiten finanziert werden, die den Markt destabilisieren und somit die Konkurrenz schwächen sollten. Der Beschuldigte gab an, er habe diese List sogar dem Personaldienst seines damaligen Arbeitgebers gemeldet.

Urteil in zwei Wochen

André Clerc, der Anwalt des Beschuldigten, betonte, es sei unwahrscheinlich, dass sein Mandant über all die Jahre solche Transaktionen habe tätigen können, ohne dass dies den Vorgesetzten aufgefallen wäre. Diese hätten nicht die gebotene Vorsicht an den Tag gelegt. Aus diesem Grund könne, so Clerc, von Betrug nicht die Rede sein.

Das Freiburger Wirtschaftsstrafgericht wird sein Urteil in diesem Fall in zwei Wochen fällen.

bearbeitet von ko/FN

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema