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Schultransporte erfüllen die Normen

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Grossrat Jean-­Daniel Chardonnens (SVP, Fé­tigny) störte sich in diesem Frühjahr daran, dass Personen mit einem Führer­ausweis der Kategorie D1 nur Schulbusse für maximal 22 Schüler mit einem Gewicht von höchstens 3,5 Tonnen fahren können (die FN berichteten). In einem Postulat forderte er, dass für das Fahren von Schulbussen mit maximal 45 Personen und einem Gewicht von maximal 7,5 Tonnen eine neue Führerausweis-Kategorie eingeführt werde.

In seiner nun vorliegenden Antwort stellt der Staatsrat zwar die Zulässigkeit dieses Postulats infrage, da Chardonnens vor allem sachbezogene Fragen habe. Dennoch beschloss die Kantonsregierung, dem Antrag direkte Folge zu geben. Der Staatsrat glaube allerdings nicht, dass in dieser Sache eine Änderung des gesetzlichen Rahmens auf Bundesebene nötig sei.

Bestehende Regelung genügt

Weiter betont die Kantonsregierung, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsspielraum habe, der erlauben würde, die derzeit geltende Regelung der Führerausweiskategorie durch eine neue Begrenzung des Gesamtgewichts zu ersetzen.

Die sogenannte Chauffeurzulassungsverordnung gelte für alle Chauffeure, die Schülertransporte durchführen. Dabei sei es gleichgültig, ob sie von einem Gemeinwesen oder einem Transportunternehmen angestellt seien. Die bestehende Regelung im Bereich der Weiterbildung– mit einer 35-stündigen Weiterbildung alle fünf Jahre – sei «vollkommen gerechtfertigt», so der Staatsrat.

Es bestehe diesbezüglich keinerlei Handlungsspielraum für den Kanton. Zudem basiere die zur Diskussion stehende Verordnung auf der entsprechenden EU-Richtlinie «über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter oder Personenkraftverkehr».

«Keine einschränkende Norm»

Für gerechtfertigt hält die Kantonsregierung die Lizenzpflicht für Unternehmen, die Schülertransporte durchführen. Dies gelte auch für die Tatsache, dass Gemeinwesen von der Lizenzpflicht befreit seien. Es sei überflüssig, von einem Gemeinwesen zu verlangen, dass es seine Zuverlässigkeit oder seine Finanzkraft beweise. Zudem könnten die Nutzer von kommunalen Schülertransporten, die von Gemeinwesen organisiert würden, bei Bedarf sehr rasch bei den politischen Behörden intervenieren, um eine Anpassung des Angebots zu erreichen.

Den Fahrzeugherstellern stehe es ihrerseits frei, Fahrzeuge mit grösserer Längsdistanz oder grösserem Zwischenraum zwischen den Sitzen auf den Markt zu bringen. Es gebe diesbezüglich keine einschränkende Norm.

«Besondere Verantwortung»

Generell würden Schülertransporte im Kanton Freiburg – wenn es die Bedingungen zulassen – mit den Linien der öffentlichen Verkehrsmittel durchgeführt. Wenn dies nicht möglich sei, können besondere Transporte organisiert werden.

Etwa seit dem Jahr 2000 hätten nun die bundesgesetzlichen Grundlagen zahlreiche Änderungen erfahren. Diese zielten darauf ab, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Profile der Fahrzeugführenden und Fahrzeuge international zu harmonisieren.

Sehr wichtig sei nicht zuletzt eine stetige Weiter­bildung der Berufschauffeure, so der Staatsrat. Chauffeure von Schülertransporten hätten auch eine «besondere Verantwortung». Denn die Kinder könnten in der Regel nicht selbst darüber entscheiden, welche Person das entsprechende Fahrzeug fahre, heisst es.

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