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Sind die Schulleiter überlastet?

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«Wir sind noch nicht da, wo wir eigentlich sein sollten», sagt Regula Zosso-Mathis. Sie ist Präsidentin der Vereinigung Schulleitungen Deutschfreiburg, und sie ist der Meinung, dass bei vielen Schulleiterinnen und Schulleitern im Kanton eine gewisse Überlastung herrscht.

Der neue Status der Schulleiter auf Primarschulstufe gilt, seit das Reglement zum neuen Schulgesetz am 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Damit sind auch neue Aufgaben hinzugekommen. Schulleiter sind seither Personalchefs und Vorgesetzte der Lehrpersonen. Sie übernehmen administrative Arbeiten und sind Ansprechpersonen für ihre Schule. Entlöhnt werden sie vom Kanton.

Von verschiedener Seite ist zu hören, dass die Ressourcen für die Schulleitungen die verlangten Aufgaben nicht ausreichend abzudecken vermögen. Grossrätin Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Grossrat Raoul Girard (SP, Bulle) schreiben in einem diese Woche überwiesenen Postulat, dass die Schulleiter Mühe hätten, all ihre Aufgaben ohne Überstunden zu erledigen.

Bei der Ausarbeitung des Schulgesetzes sei festgehalten worden, dass für eine Schule mit zehn Klassen eine Schulleitung mit einem Pensum von 50 Prozent nötig sei. Heute gelte der Wert für acht Klassen. Bei einer Schule mit 20 Klassen müsste ein Schulleiter also zu 100 Prozent angestellt sein, was aber in der Praxis nicht der Fall sei. De Weck und Girard erwähnen in ihrem Vorstoss eine Schule mit 27 Klassen und einem Pensum von 80 Prozent für die Schulleitung. Die beiden Grossräte fordern daher vom Staatsrat für Schulen mit 25 oder mehr Klassen zwingend eine Schulleiterstelle von 100 Prozent.

Entlastung durch Delegieren

Eine Anfrage der Grossräte André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte links – CSP) hatte im Frühling die Mitarbeiterstunden thematisiert: Schulleiter seien dadurch zu entlasten, dass sie gewisse Aufgaben in Form von Mitarbeiterstunden an Lehrpersonen delegieren können. Diese Möglichkeit gab es zwar bereits unter der alten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, doch sind nun eben neue Aufgaben hinzugekommen. Wie Schneuwly erklärt, werden pro Primarschulklasse 1,1 Stellen für den Unterricht und die administrativen Arbeiten berechnet. Auf Stufe Orientierungsschule rechne der Kanton aber mit einem Wert von 1,6.

Inwiefern der Kanton die Mitarbeiterstunden anpasst, ist heute unklar. In seiner Antwort auf die Anfrage verwies der Staatsrat auf das Staatsbudget 2018, welches im Herbst dem Grossen Rat vorgelegt wird. «Ich glaube nicht daran, dass es eine Aufstockung gibt», sagt Bernadette Mäder-Brülhart den FN. Sie bezieht sich auf die Antwort des Staatsrats. Dieser schreibt, man könne nicht erwarten, dass bereits für das Schuljahr 2018/19 sämtliche erwähnten Mittel bereitstünden. Der Staatsrat erwähnt, dass der Grosse Rat nach Annahme des Schulgesetzes einen Steuerausgleich zwischen Kanton und Gemeinden verweigert hatte – dem Kanton fehlten so 20 Millionen Franken. Die Erziehungsdirektion schreibt auf Anfrage der FN: «Die finanziellen Möglichkeiten des Staates haben sich dadurch seit der Veröffentlichung der Botschaft 2012 ­verringert.»

Die Schulleiterin Regula Zosso sagt, sie begrüsse grundsätzlich die Professionalisierung der Schulleitung. Der Mehraufwand sei aber durch die zusätzlichen Verantwortlichkeiten und den Status als erste Ansprechperson stark gewachsen. «Der Kanton hat gewisse Pensen erhöht, aber es reicht noch nicht. Unsere Vereinigung wird am Thema dranbleiben.»

Anzahl Klassen massgebend

Der Kanton passt die Pensen auch an, wenn sich die Klassenzahl verändert oder wenn eine Schule mehrere Standorte hat. Die Berechnung der Stellenprozente wurde bereits in der Botschaft zum Schulgesetz erklärt, wie Marianne Meyer Genilloud, Sprecherin der Erziehungsdirektion, betont.

Eine weitere von den FN befragte Person, die eine Primarschule leitet, meint, die Klassenzahl als Massstab sei sehr starr. Sie wünsche sich als Kriterium eher einen Sozial­index, wie er schon früher angewandt wurde. Ihrer Meinung nach spielen auch Faktoren wie der Unterschied zwischen Stadt und Land, die Sprachregion oder die Unterstützung durch Sozialarbeiter eine Rolle, was die Arbeitslast der Schulleiter betreffe. Marianne Meyer sagt, dass tatsächlich andere standortspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Zahlen und Fakten

Umsetzung in vollem Gang

Im September 2014 verabschiedete der Grosse Rat das neue Gesetz über die obligatorische Schule. Im April 2016 genehmigte der Staatsrat zudem das Schulreglement mit Ausführungs- und Detailbestimmungen. Zu den Neuerungen gehört die obligatorische Einführung einer Schulleitung bei allen Primarschulen. Während Deutschfreiburg eine Schulleitung auf Primarschulstufe weitgehend schon kannte, war dies für viele französischsprachige Schulen eine Neuerung. Die Schulleiter sind nun Vorgesetzte der Lehrpersonen. Sie haben Entscheidungskompetenz bei Anstellungen, Weiterbildungen und Kündigungen und übernehmen Aufgaben, welche bisher die Schulinspektoren wahrnahmen. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis 2018.

uh

 

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