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SNB-Gewinn soll für Steuern folgenlos sein

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Zehn Grossräte, darunter der designierte Staatsrat Didier Castella (FDP, Pringy), forderten diesen Januar in einem Auftrag eine Steuersenkung für natürliche Personen im Hinblick auf die Steuerperiode 2019 sowie die Finanzierung der entsprechenden Steuereinbussen durch einen Teil des an den Kanton ausgeschütteten Gewinnanteils der Schweizerischen Nationalbank. Doch die Kantonsregierung winkt ab und empfiehlt dem Grossen Rat, diesen Auftrag abzulehnen. Denn die Gewinnausschüttung der Nationalbank ist gemäss dem Staatsrat Gegenstand einer mehrjährigen Vereinbarung, die in regelmässigen Abständen zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Nationalbank neu ausgehandelt werde. In der aktuellen Vereinbarung seien die Ausschüttungen für die Jahre 2016 bis 2020 fix geregelt.

Die Gelder, die der Kanton aus dieser Gewinnausschüttung erhält, seien zudem starken Schwankungen unterworfen. Um dies abzufedern, habe der Staat eine spezielle Rückstellung gebildet. Über deren Äufnung entscheide der Staatsrat im Rahmen des Rechnungsabschlusses.

Die Beträge aus dieser Gewinnausschüttung seien im Weiteren generell nicht zweckgebunden, so die Kantonsregierung weiter. Sie würden in den Staatshaushalt einfliessen und zur Finanzierung der gesamten Leistungen des Staates beitragen. Der Staatsrat wolle von diesem Grundsatz nicht abweichen. Die aktuell angekündigte Zahlung von 49,3 Millionen Franken sei auch keine Garantie für einen positiven Rechnungsabschluss 2018. Ausserdem würden die Rechnungsergebnisse erst Anfang 2019 bekannt sein.

jcg

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