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Kantonsanteil soll 75 Prozent der Steuermehreinnahmen betragen

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Der neue Bundesbeschluss zur OECD-Mindeststeuer beeinflusst auch die Finanzen des Kantons Freiburg. In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss setzt sich der Staatsrat für eine gerechte Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Kantonen ein.

Nach dem Bundesbeschluss über die besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen debattieren Bund und Kantone über die Neuverteilung der künftigen Steuermehreinnahmen. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Seebezirkler Grossrätinnen Julia Senti (SP, Murten) und Chantal Müller (SP, Sugiez) spricht sich die Kantonsregierung für einen Kantonsanteil von 75 Prozent des Steuersubstrats aus. Der Bund erhalte die verbleibenden 25 Prozent der Mehreinnahmen. Elf weitere Kantone sowie die Konferenz der nationalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren schlugen die gleiche Umsetzungsvariante vor.

Der Staatsrat sei zudem bestrebt, diese Regelung in der Verfassungsbestimmung zu verankern. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung des Gesetzes an der vereinbarten Aufteilung festhält.

Schätzung der Mehreinnahmen schwierig

Wie hoch denn nun genau die zusätzlichen Steuereinnahmen durch den neuen Bundesbeschluss ausfallen werden, weiss auch der Staatsrat nicht. Nach Berechnungen der Beratungsfirma BSS wären es 25,1 Millionen Franken, nach Angaben des Bundes zwischen 27 und 68 Millionen Franken. Die Kantonsregierung vermutet jedoch, dass diese Zahlen deutlich zu hoch sind, da nur rund 30 Unternehmen im Kanton von der Mindeststeuer betroffen sind. Die kantonale Steuerverwaltung rechnet eher mit Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 5 bis 10 Millionen Franken.

Keine Unterstützung für andere Varianten

In ihrer Anfrage stellen die Grossrätinnen auch alternative Umsetzungsvarianten für die Verteilung der neuen Steuereinnahmen zwischen Bund und Kantonen vor. Diese stützen sich auf Modellschätzungen aus einer von der SP Schweiz in Auftrag gegebenen BSS-Studie. Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort jedoch, dass er die vorgelegten Alternativen kategorisch ablehne. Er bemängelt hierbei die Hypothesen des BSS-Berichts, die mit Unsicherheiten behaftet seien.

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