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Kantonsgericht lehnt Rekurs ab

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Kantonsgericht lehnt Rekurs ab

Strafe gegen Sensler Hanfbauer bestätigt

Das Kantonsgericht Freiburg hat den Rekurs eines Sensler Hanfbauern abgelehnt. Das Urteil des Bezirksgerichts – 13 Monate Gefängnis bedingt auf zwei Jahre und eine Ersatzforderung an den Staat von 60 000 Franken – wurde bestätigt.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der Sensler Landwirt hatte in seinem Rekurs Zweifel über die korrekte Messung des THC-Gehaltes geltend gemacht. Er bemängelte insbesondere, dass bei den Proben der Gehalt nur von der Blüte und nicht von der ganzen Pflanze bestimmt worden ist. Ausserdem bestritt er den Eventualvorsatz seines Handels, das heisst, dass er bewusst in Kauf genommen habe, dass der von ihm gelieferte Hanf zu Betäubungsmittelzwecken missbraucht werden könnte.

Der dritte Kritikpunkt betraf die Ersatzforderung an den Staat, die vom Strafgericht Sense auf 60 000 Franken festgelegt worden war. Der Hanfbauer, der sich beim Rekursverfahren selbst vertrat, befand diese Summe als zu hoch, sie gefährde seine Existenz. Er habe zwar Ersparnisse, aber auch Verpflichtungen, Schulden und laufende Kosten, für die er aufkommen müsse, führte der Landwirt an.

Der Mann hatte von 1998 bis 2001 im mittleren Sensebezirk mehr als tausend Kilo Hanf angebaut und verkauft. Der Fall war vor einem Jahr am Strafgericht Sense verhandelt worden.
An der kurzen Verhandlung vor dem Strafappellationshof des Kantonsgerichts fasste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli, die Argumente der Anklage noch einmal zusammen. Sie erinnerte daran, dass die Hanfpflanzen aus den beiden Beschlagnahmungen auf ihren Gesamt-THC-Gehalt getestet wurde. So konnte der Gehalt der psychoaktiven Wirkstoffe gemessen werden, wie sie bei einer Verbrennung der Pflanze (z.B. durch Rauchen) entstanden wären. Die Werte lagen im vorliegenden Fall bei bis zu zehn Prozent – also wesentlich höher als die erlaubten 0,3 Prozent.

Missbräuchliche Verwendung
in Kauf genommen

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt auch am Vorwurf des Eventualvorsatzes fest. Der Landwirt müsse vom Strafverfahren gegen seinen Lieferanten von CannaBioland gewusst haben und auch, dass die hergestellten Hanfkissen nicht nur zum Daraufschlafen verwendet werden, wiederholte sie die Argumente, die bereits am Verfahren in Tafers geäussert worden waren. Auch die Anschaffung einer Infrarotkamera gegen Diebe und die Bevorzugung von weiblichen Pflanzen mit dem höheren THC-Gehalt sprechen dafür, dass er eine missbräuchliche Verwendung des Hanfes als Betäubungsmittel bewusst in Kauf genommen habe, führte sie aus.

Auch was die Ersatzforderung an den Staat betraf, schloss sich Alessia Chocomeli den vom Strafgericht Sense angeführten Berechnungsgrundlagen nach dem Nettoprinzip an. Sie beantragte deshalb, die Berufung abzulehnen.

Diesem Antrag folgte das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Adrian Urwyler. Neben der Strafe von 13 Monaten Gefängnis, einer Probezeit von zwei Jahren, einer Ersatzforderung an den Staat von 60 000 Franken und den Kosten des Strafgerichtsprozesses muss der Verurteilte nun auch die Kosten für das Berufungsverfahren von rund 1000 Franken übernehmen. In seiner kurzen Begründung wiederholte Adrian Urwyler die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Fakten.

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