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Kantonsparlament blockt die Gratis-ÖV-Initiative ab

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Mit allen Mitteln versuchte die Ratslinke, dass die Gratis-ÖV-Initiative durchkommt und dem Volk vorgelegt wird. Doch die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats folgte der Empfehlung des Staatsrats und erklärte das Begehren für ungültig.

Eine Verfassungsinitiative mit mehr als 7000 Unterschriften verlangte die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Kanton Freiburg. Der zuständige Staatsrat Jean-François Steiert bezeichnete die Ziele der Initiative zwar als löblich, denn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu fördern und Anreize für eine Verkehrsverlagerung vom Auto auf Bahn und Bus zu schaffen, gehöre auch zu den Zielen des Staatsrats. «Diese Initiative ist dazu aber das falsche Mittel, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstösst. Deshalb ersucht der Staatsrat den Grossen Rat, die Verfassungsinitiative für ungültig zu erklären», sagte Steiert. Zwei vom Staatsrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kamen zum Schluss, dass die Initiative gegen die Bundesverfassung verstösst. Dort steht sinngemäss, dass Bund und Kantone verpflichtet sind, die Nutzer des ÖV über die Beförderpreise angemessen an den Kosten zu beteiligen. Die Städte Zürich und Bern hätten ähnliche Initiativen auch schon für ungültig erklärt, so Steiert.

Bürgerliche Mehrheit setzt sich durch

In der Folge entbrannte im Grossen Rat eine heftige Debatte. «In dubio pro populo – die Stimme des Volkes muss gehört werden», forderte Elias Moussa (SP, Freiburg). Und Paola Ghielmini Krayenbühl (Die Grünen, Corpataux) fügte an, dass die Rechtsgutachten gewisse Zweifel offenlassen würden. In Neuenburg und Waadt seien ähnliche Initiativen für gültig erklärt worden. Daphné Roulin (Die Grünen, Torny-le-Grand) knüpfte eine Verbindung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen, welches die Schweiz zu Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen verpflichtet. Die Initiative könne als eine solche konkrete Massnahme betrachtet werden.

Nicolas Kolly (SVP, Essert) warf der Ratslinken politischen Opportunismus vor und sagte: «Es ist nicht bewiesen, dass ein kostenloser ÖV automatisch zu weniger CO2-Emissionen führen wird.» «Die Initiative ist nicht kompatibel mit der Verfassung. Die Studien waren klar und eindeutig. Wir sehen keinen Interpretationsspielraum», sagte Laurent Baeriswyl (Die Mitte, Düdingen) und fügte an: «Der ÖV darf nicht ganz gratis sein, zumal er jetzt schon stark subventioniert ist.»

Schon fast etwas melodramatisch äusserte sich Grégoire Kubski (SP, Bulle): «Dieser Festsaal ist heute ein Gerichtssaal, und auf der Anklagebank sitzt die Freiburger Demokratie. Sie wird zum Schafott geführt, wenn die Initiative für ungültig erklärt wird.» Der SP-Grossrat befürchtete, das Vertrauensverhältnis zur Bevölkerung nehme Schaden, wenn es aus zweifelhaften juristischen Gründen zu keiner Volksabstimmung kommt: «Wir unterliegen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Wenn es nur die geringsten Zweifel gibt, so muss die Initiative dem Volk vorgelegt werden.»

In der Schlussabstimmung setzte sich die bürgerliche Mehrheit mit 59 Ja- gegenüber 36 Nein-Stimmen durch und erklärte die Initiative für ungültig.

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