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Kein generelles Verbot von religiöser Werbung in Biel

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Religiöse Werbung in und auf den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe der Stadt Biel BE kann aus rechtlichen Gründen nicht generell verboten werden. Die Stadtregierung setzt daher auf eine Vereinbarung, wonach die Verkehrsbetriebe bei heiklen Werbewünschen mitreden können.

Ein generelles Verbot religiöser Werbung wäre verfassungswidrig, schreibt die Stadtregierung in ihren Unterlagen für die nächste Sitzung des Stadtparlaments.

Religiöse Werbung stehe unter dem Schutz der Kommunikationsfreiheit sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Verkehrsbetriebe Biel (VB) hätten keine rechtliche Handhabe, religiöse Werbung in und an ihren Fahrzeugen zu verbieten, heisst es in den Unterlagen an das Stadtparlament.

Das Parlament hatte im Mai 2019 einen überparteilichen Vorstoss als erheblich erklärt, wonach der Gemeinderat religiöse Werbung unabhängig vom Absender in und an den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe gänzlich unterbinden soll.

Verkehrsbetriebe sprechen künftig mit

Religiöse Werbung wird in Biel künftig genauer unter die Lupe genommen. Die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) bearbeite die Anfragen integral, heisst es im Bericht. Eine Vereinbarung sehe vor, dass die APG mit den VB dann Rücksprache nehme, wenn eine konkrete Werbeanfrage in rechtlicher Hinsicht als «heikel» eingestuft werde.

Mit der entsprechenden Vereinbarung sieht die Stadtregierung die Forderung nach einem Werbeverbot mit religiösen Bibelversen als erfüllt an. Das Parlament soll an seiner Sitzung vom 22. Februar das Postulat als erfüllt abschreiben – also zu den Akten legen. Das «Bieler Tagblatt» hatte am Samstag zuerst über den Antrag der Stadtregierung berichtet.

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