Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kein Wasser mehr aus Flüssen und Seen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Freiburg Trotz schwarzer Wolken und einiger Regengüsse: Die Trockenheit hält an (siehe FN vom 14. Mai). Nun reagiert das kantonale Tiefbauamt und erlässt ein Wasserentnahmeverbot: Die Landwirte dürfen kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen und Seen entnehmen, um ihre Felder zu bewässern. «Für die Arbogne und die Kleine Glane ist die Situation besonders besorgniserregend», schreibt das Tiefbauamt in einer Mitteilung: «Der Abfluss ist hier in den letzten zwei Wochen mehrmals unter die gesetzlich festgelegten Mindestwerte gefallen.»

Kanäle nicht betroffen

Folgende Gewässer sind vom Verbot ausgenommen: Broyekanal, Grand Canal und Saane sowie Greyerzer-, Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersee. Der Pegelstand dieser Gewässer wird mit Staudämmen oder Kanalsystemen geregelt, so dass der Wasserstand weniger tief ist als anderswo. «Es wäre zudem unverständlich, wenn die Landwirte kein Wasser mehr aus dem Greyerzersee entnehmen könnten, gleichzeitig aber die Stromturbinen angetrieben werden», sagte Kantonsingenieur André Magnin den FN.

Alle Landwirte, die eine Bewilligung zur Wasserentnahme haben, wurden persönlich angeschrieben; bis am Mittwoch haben sie Zeit, sich neu zu organisieren. Das Tiefbauamt hat das Verbot mit den Berner und Waadtländer Behörden abgesprochen; so gilt auf allen Flussabschnitten das selbe Regime.

Sehr früh im Jahr

Verbote für Wasserentnahme aus Oberflächengewässern werden immer wieder ausgesprochen – jedoch selten so früh im Jahr. «Normalerweise machen wir das im Juli», sagt Magnin. Das Verbot gilt auf unbestimmte Zeit. «Es müsste sehr viel Regen fallen, damit wir das Verbot wieder aufheben können», sagt Magnin. Es könne also durchaus sein, dass das Verbot noch den ganzen Sommer über gelten werde.

Letztes Jahr wurde die Wasserentnahme Mitte Juli verboten; vor zwei Jahren war es im August so weit. Damals bemängelten die Gemüsebauern den fehlenden Dialog des Kantons mit ihnen. Seither werden die Landwirte frühzeitig informiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema