Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Keine Freiheit mehr für Geflügel

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Keine Freiheit mehr für Geflügel

Vogelgrippe: Freiburger Veterinäramt ordnet Präventionsmassnahmen an

Hühner, Truten, Pfaue, Enten, Gänse und Strausse dürfen sich ab sofort nicht mehr im Freien bewegen. Auch müssen die Geflügelhalter den Tierbestand bei den Gemeinden angeben: Dies verordnet das freiburgische Veterinäramt im Rahmen der «Prävention Vogelgrippe».

Von IRMGARD LEHMANN

Das Verbot der Geflügelhaltung im Freien hat der Bundesrat letzte Woche beschlossen. Mit dieser Massnahme soll möglichst verhindert werden, dass die Vogelgrippe in die Schweizer Zuchten eindringt. Die Einhaltung wird von den örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen kontrolliert. «Eine Aufgabe, die von örtlichen Landwirten sehr ernst genommen wird», sagt Kantonstierarzt Fabien Loup.

Das Veterinäramt des Kantons Freiburg fordert ausserdem die Geflügelhalter auf, sich auf der Gemeindekanzlei zu melden und den Geflügelbestand anzugeben: Unter Geflügel versteht man Hühner, Truten, Perlhühner, Pfaue, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strausse.
Der Aufruf richtet sich allerdings nur an jene Geflügelhalter, die sich im Oktober 2005 noch nicht gemeldet haben.
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gelten sowohl für Personen, die berufsmässig Geflügel züchten, als auch für solche, die das als persönliche Liebhaberei betreiben.

Wie viele Dossiers eingehen werden, sei ungewiss, sagt Loup. Im vergangenen Oktober waren es zehn gültige.

Schla chten oder bauen?

Angesichts der Verbreitung der Krankheit in Europa besteht die Möglichkeit, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz bringen. Alle Geflügelhalter sind somit verplichtet ihr Geflügel in einem geschlossenen Raum zu halten. Damit keine Wildvögel eindringen können, muss der Raum mit einem Schutzdach und auf den Seiten mit Gittern versehen sein.
«In einzelnen Fällen kann es gerechtfertigt sein, Ausnahmen von der Stallpflicht des Geflügels zu gewähren», sagt Fabien Loup (Enten- und Gänsehalter).

Die Kosten für die neuen Ställe gehen zu Lasten der Geflügelhalter. Loup: «Es kann daher gut sein, dass ein Halter seine drei Enten lieber schlachtet als dass er Geld ausgibt für neue Stallungen.»

Gültig ab sofort

Die Massnahmen gelten ab sofort und auf unbestimmte Zeit. Wer die Massnahmen nicht einhält, muss je nach Schweregrad der Widerhandlung mit der Verurteilung zu strafrechtlichen Sanktionen durch die Gerichtsbehörde rechnen. Im Herbst ist im Kanton Freiburg, so Loup, ein einziger Fall angezeigt worden.

Kein Grund zur Sorge

Träger des Virus H5N1 sind die Wildvögel. Ein Virus, das sehr selten Menschen infiziere. «Wenn alle verfügbaren Schutzmassnahmen beachtet werden, hat die Bevölkerung keinen Grund, sich Sorgen zu machen», betont Loup. Auch sei es unbedenklich gekochtes oder gebratenes Geflügel zu konsumieren.

Ein Impfstoff für die Tiere ist vorhanden. Doch habe die Schweiz im Gegensatz zu Frankreich, so Loup, beschlossen, keine Tiere präventiv zu impfen.

Anmeldung: Die Formulare sind auf der Gemeindekanzlei oder bei den örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen zu beziehen. Sie müssen spätestens bis Montag, 27. Februar 2006, abgegeben werden.

Niemals mit blossen Händen

Tote Wildvögel dürfen niemals mit blossen Händen berührt werden, warnt das Veterinäramt. Ein solcher Fund muss unverzüglich der Polizei oder dem Wildhüter gemeldet werden.

Wer einen toten Schwan, zwei oder mehrere tote Enten in einem engen Umkreis findet, muss dies der Polizei unverzüglich melden. «Auch mehr als fünf tote Singvögel sind ein Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt», erklärt Loup. In keinem Fall dürfen die toten Tiere mit blossen Händen berührt werden. Auch sollten sich Kinder nicht in deren Nähe aufhalten. «Man sollte rund einen Meter Distanz halten, um auch nicht mit dem Kot der Tiere in Berührung zu kommen», räumt Loup ein.

Sollten in einer Geflügelzucht plötzlich mehrere Tiere verenden, so muss auch in diesem Fall mit dem behandelnden Tierarzt sofort Kontakt aufgenommen werden. il

Für alle Auskünfte zur Prävention der Seuche steht ab sofort beim Freiburger Veterinäramt während der Büroöffnungszeiten eine Hotline zur Verfügung: 026 305 22 77
Fleischverarbeiter
sind gewappnet

Der Migros-Fleischbetrieb Micarna bereitet sich vor, um Geflügelproduzenten und Lastwagenfahrern mit Schutzmaterial auszurüsten. Es handelt sich um Schutzanzüge, Masken und Desinfektionsmittel. Zurzeit seien Vorbereitungen für die Auslieferung dieses Materials im Gang, bestätigte Mediensprecherin Monika Weibel am Montag einen Bericht der «SonntagsZeitung». Sollten sich Migros-Angestellte mit dem gefährlichen Virus anstecken, sei das Kantonsspital Freiburg vorbereitet, sagte Weibel weiter.

Bei Denner sind die von der Migros getroffenen Massnahmen für das Handling von Geflügel seit anderthalb Jahren Standard, bei in- und ausländischen Lieferanten, wie es bei der Pressestelle hiess.

Der Fleischverarbeiter Bell, der Coop und weitere Detail- und Grosshändler, Gastrobetriebe und Lebensmittelindustrie-Betriebe beliefert, diskutierte am Montagnachmittag über zusätzliche Schutzmassnahmen im Geschäftsbereich Geflügel. Laut Sprecher Davide Elia gaben die Entwicklungen vom Wochenende den Ausschlag dafür. sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema