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Keine Hinweise auf Missbräuche bei Vorlehren

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Jugendliche, die eine Vorlehre absolvieren, als billige Arbeitskräfte missbrauchen – das geht nicht, meint ein Grossrat. Dem Staatsrat liegen aber keine Informationen über solche Missbräuche vor.

«Die Problematik wird hier thematisiert, weil Jugendliche regelmässig damit konfrontiert sind und es an der Zeit ist, diese Praxis zu bekämpfen.» Das schreibt Grossrat David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) in einer Anfrage an den Staatsrat, die sich mit den Arbeitsbedingungen von Minderjährigen in Vorlehren beschäftigt. Er erwähnt darin Vertragsverletzungen, wenn ein Jugendlicher Routineaufgaben von unqualifiziertem Personal ausführt, aber den Lohn einer jugendlichen Person in einer betreuten Vorlehre erhält. Eine ungerechte Entlöhnung und keine entsprechende Begleitung wirft Bonny einigen Unternehmen vor und fordert entsprechend mehr Arbeitsinspektoren für Kontrollen. 

Kein Fall bekannt

«Bisher wurde weder dem Arbeitsinspektorat noch der Arbeitsmarktüberwachung ein derartiger Fall gemeldet, sodass keine zusätzlichen Massnahmen notwendig scheinen», schreibt nun der Staatsrat in seiner Antwort. 

Eine Vorlehre gehöre zu den Übergangslösungen im Rahmen der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen, und das Ziel davon sei, dass die Jugendlichen anschliessend eine zweijährige Ausbildung für ein Berufsattest oder eine drei- oder vierjährige Lehre für ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis absolvieren. Im letzten Schuljahr lagen dem Berufsbildungsamt 7681 Lehrverträge und 73 Vorlehrverträge vor.

Verschiedene Partner hatten 2014 beschlossen, dass für eine Vorlehre in der Regel 80 Prozent des Lohnes des ersten Lehrjahrs ausbezahlt werden. Stellt das Berufsbildungsamt, dem die Verträge vorgelegt werden, fest, dass der angebotene Lohn unter dem Richtlohn liegt, kontaktiere es den fraglichen Betrieb. In den meisten Fällen passe der Betrieb den Lohn dann an.

Der Staatsrat geht in seiner Antwort auch auf Praktika ein. Diese könnten nicht gut bewertet werden, weil darunter unter anderem auch Schnupperlehren fallen, sodass es unmöglich sei, einen einheitlichen Lohn für Praktikanten festzusetzen. Aber auch da sei den Arbeitsmarktinspektoren kein Fall bekannt, in dem ein Praktikant vom Arbeitgeber ausgenutzt wurde. 

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