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Die Eigenmietwert-Debatte

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Dem Hauseigentümerverband (HEV) und einigen Politikern missfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts als ein fiktives beziehungsweise Naturaleinkommen auf selbst genutztem Wohneigentum. Entsprechend will der HEV schon seit Jahren den Eigenmietwert abschaffen. Das wäre nicht weiter problematisch, wäre der HEV konsequenterweise bereit, auch die Steuerabzüge für Zinszahlungen und Unterhaltskosten aufzugeben – das wäre ein echte Systemwechsel. Das wollte er aber bisher nicht.

 

Der Eigenmietwert ist zwar ein steuertechnisches Kuriosum, macht allerdings aus Sicht der Gleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern, aber auch aus Sicht der Gleichstellung zwischen (Natural-)Einkommen aus Wohneigentum und zu versteuerndem Einkommen auf sonstigen Vermögenswerten durchaus Sinn. Zudem ist er in Zeiten normaler Zinsen auch nicht gravierend, wiegen doch die Abzüge angesichts der traditionell hohen Hypothekarverschuldung in der Schweiz und des guten Unterhalts den Eigenmietwert auf. Gegen das aktuelle System wird aber ins Feld geführt, dass es nicht vorhandenes Einkommen besteuert, das Schuldenmachen fördert und ältere Eigenheimbesitzer bestraft, die ihre Hypothek abbezahlt haben.

 

Offenbar hat die seit mehr als zehn Jahren andauernde Tiefzinsphase den HEV nun zu einer Kehrtwende veranlasst: Er zeigt sich bereit, einem echten Systemwechsel zuzustimmen. Die zuständige Kommission des Ständerats wird nächstens einen diesbezüglichen Vorschlag in die Vernehmlassung geben.

Dabei geht zunächst einmal vergessen, dass eine Ausnahmesituation wie die aktuelle Niedrigzinsphase – und dauert sie noch so lange – nicht als Grundlage für langfristig orientierte Gesetzgebung taugen kann. Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung würde nämlich unbeabsichtigte Nebeneffekte zeitigen. Das gut tönende Argument, das heutige System fördere das Schuldenmachen, ist billig, bedenkt man, wie sehr die Preise von Wohneigentum gerade durch die weitgehende Hypothekar­finanzierung gestützt werden. Das Hypothekargeschäft ist zudem für die Banken sehr bedeutsam und bietet Anlagemöglichkeiten und Diversifikation für Versicherungen und Pensionskassen. Schliesslich unterstützt die Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten werterhaltende Investitionen in den Wohnimmobilienpark. Dies wirkt sich positiv auf das Bauhaupt- und -nebengewerbe aus. Können Unterhaltskosten nicht mehr abgezogen werden, erhöht dies den Druck, solche Dienstleistungen günstiger – unter Umständen im Schwarzmarkt – zu erwerben, was zu weiteren Ausfällen bei Steuern und Sozialversicherungen führen kann.

Ein traditionelles Anliegen der Politik ist es auch, jungen Menschen und Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Im Rahmen des Systemwechsels schlagen die Parlamentarier vor, Ersterwerbern den Zinsabzug weiterhin zu ermöglichen. Allerdings zeigt die vorgesehene Befristung auf zehn Jahre, dass die Politiker wenig von der Situation junger Familien verstehen: Eine substanzielle Amortisation von Hypothekarschulden braucht wohl eher 20  Jahre. Ein solcher Systemwechsel droht also den Einstieg ins üblicherweise fremdfinanzierte Wohneigentum zu erschweren.

Stutzig machen sodann weitere Forderungen, die schlecht zu einem echten Systemwechsel passen. So sollen etwa Zins- und Unterhaltsabzüge im Umfang des allenfalls vorhandenen sonstigen Vermögenseinkommens zugelassen werden. Mit anderen Worten sollen jene, die aus ihrem sonstigen Vermögen Einkommen generieren, belohnt werden, indem sie davon Zinsen und Unterhaltskosten abziehen können. Wer wie die überwiegende Mehrheit der Wohneigentümer kein solches Vermögenseinkommen erzielt, kann keine Immobilienabzüge tätigen.

Als am nachhaltigen Gesamtwohl interessierte Person stellt man sich unweigerlich die Frage: Ist das System der Eigenmietwert-Besteuerung derart kaputt, dass es repariert werden muss? Wozu dieser Polit-Aufwand, angestossen durch einen Verband, dem bislang eher der Fünfer (EMW-Abschaffung) und das Weggli (Beibehaltung der Abzüge) vorschwebte als ein echter Systemwechsel? Weshalb gesamtwirtschaftliche Risiken eingehen, wenn sich die Wohneigentümer mit dem aktuellen System grossenteils arrangieren können?

Die Eigenmietwert-Besteuerung ist ein Nicht-Problem, dem auf der Basis aussergewöhnlicher Umstände mit zweifelhaften Argumenten und unausgegorenen Vorschlägen eine Lösung aufgezwungen werden soll. Es gibt im Jahre 2019 eigentlich genügend Herausforderungen – Altersvorsorge, Energieversorgung, Umweltbelastung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen –, denen sich die Politik ernsthaft und mit der gebotenen Langfristorientierung und -einsicht widmen kann. Die Wählerin und der Wähler wünschen reinen Wein eingeschenkt, statt Klientelpolitik, ob rechte oder linke, vorgesetzt zu bekommen.

Silvan Jampen ist als Unternehmensjurist tätig und wohnt mit seiner Familie in Kerzers. Im Rahmen der FN-Gastkolumne äussert er seine persönliche Meinung zu gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Themen.

 

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