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Keine Pflicht zur Veröffentlichung der Unterschriften auf dem Referendum

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Dass das Stimmvolk am 13. Juni über die Kapitalerhöhung zur Bluefactory-Gesellschaft abstimmen kann, verdankt es einem parlamentarischen Referendum. Welche Grossräte dahinterstecken, muss allerdings nicht bekannt gegeben werden.

Es ist ein selten gebrauchtes parlamentarisches Instrument, das einige Parlamentarier ergriffen haben, nachdem der Grosse Rat einem Anteil von 25 Millionen Franken an der Kapitalerhöhung der Bluefactory Fribourg-Freiburg AG zugestimmt hatte. Für das parlamentarische Finanzreferendum braucht es mehr als ein Viertel der Mitglieder des Parlaments, und das war mit 28 Unterschriften bei der Blue Factory der Fall.

Durch eine Anfrage an den Staatsrat hatte Grossrat David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) herausgefunden, dass es insgesamt im Kanton Freiburg erst das vierte Mal ist, dass das parlamentarische Referendum bemüht wurde. Die früheren Fälle betrafen das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve 1971, das Zivilschutzzentrum Châtillon 1987 und die Strasse Marly–Bürglen 1991.

Namen nicht bekannt

Eigentlicher Anstosspunkt für die Anfrage Bonnys war aber, dass die Kantonsverwaltung nicht bereit ist, die Namen jener Parlamentarier bekannt zu geben, welche das Finanzreferendum zur Blue Factory unterschrieben haben. Auch von den Initianten um SVP-Grossrat Nicolas Kolly waren die Namen bisher nicht zu erfahren. Bonny fragte deshalb den Staatsrat an, ob es nicht möglich sei, die Namen zu veröffentlichen.

In seiner Antwort schreibt nun der Staatsrat, dass dies nicht möglich sei. Das Gesetz über die politischen Rechte lasse es nicht zu. Gemäss Staatsrat gehört das fakultative parlamentarische Referendum nicht zu den üblichen parlamentarischen Vorstössen. Deshalb werde es auch nicht gemäss dem Grossratsgesetz behandelt. Vielmehr sei das parlamentarische Referendum eine ähnliche Form des Ausdrucks des Volkswillens wie das Gesetzesreferendum oder die Volksinitiative. Und da hatte das Bundesgericht schon vor langer Zeit bestimmt, dass das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis zu schützen seien. Entsprechend gelte der Grundsatz der Nicht-Öffentlichkeit der Unterschriftenbögen.

Gesetzesänderung möglich

Der Staatsrat weist aber darauf hin, dass derzeit Arbeiten zur Revision des Grossratsgesetzes laufen und dass im Rahmen dessen die nun festgestellten Lücken beim parlamentarischen Finanzreferendum geschlossen werden könnten. Der Staatsrat würde in Zukunft nach dem Prinzip der Öffentlichkeit eine solche Anpassung im Gesetz unterstützen. Der Staatsrat schreibt aber auch, dass im aktuellen Beispiel nichts die Unterzeichnenden davon abhalte, ihre Namen einzeln oder in Gruppen bekannt zu geben.

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