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Keine Sonderrechte für Freiburger Schweizergardisten 

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Ja, die Schweizergarde leiste einen Beitrag fürs gute Image der Schweiz und Freiburg habe traditionell gute Verbindungen zur Garde. Doch das berechtige nicht zu Privilegien für Gardisten, stellt der Staatsrat klar.

Der Kanton Freiburg beteiligt sich mit 50’000 Franken an den Kosten für den Umbau der Kaserne der Schweizergarde im Vatikan. Doch darüber hinaus möchte sich der Staatsrat nicht zugunsten der Garde engagieren. Das schreibt er als Antwort auf einen Vorstoss des Ex-Gardisten Nicolas Kolly (SVP, Essert) und von Nicolas Galley (SVP, Ecuvillens). Diese hatten sich über eine Stellungnahme des Staatsrates zu einem Vorstoss im Nationalrat zur Befreiung des Dienstes im Vatikan von der Wehrpflichtersatzabgabe gewundert.

Eine besondere Beziehung

Die Motionäre verweisen auf die engen Verbindungen zwischen den Freiburger Katholiken und der Garde, manifestiert durch den Besuch des Staatsrates in corpore bei der Vereidigungsfeier 2011, als Freiburg Gastkanton war. Im Schnitt dienen zehn bis 15 Freiburger in der Garde, das ist etwa ein Zehntel des Gesamtbestandes. Der Staatsrat will diese Beziehungen in Zukunft verstärken, schreibt er. Der kantonale Beitrag zur Renovierung der Kaserne sei ein Beleg für diese Absicht.

Der Bund hat der Stiftung der Päpstlichen Schweizergarde (PSG) auf Anfrage fünf Millionen Franken zugesichert, um «die Wohn- und Lebensbedingungen» der Gardisten zu verbessern. Auch Freiburg habe eine Anfrage erhalten, schreibt der Staatsrat. Daraufhin habe er den Beitrag gesprochen.

Aufwendig und ungleich

Der Staatsrat betont, dass es sich beim Dienst in der Garde um einen Polizeidienst für einen eigenständigen fremden Staat handelt, und nicht um einen Militär- oder Zivildienst. Zudem würde die Bearbeitung der Gesuche einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeuten. Zwar anerkenne der Staatsrat den Beitrag der Dienstleistenden für das Ansehen der Schweiz im Ausland. Er sei aber kein Argument für eine Ausnahme und die Befreiung von der Abgabe. Andernfalls müsste der Staatsrat auch anderen Personen, die ebenfalls einen Beitrag für ein positives Image der Schweiz leisten, Privilegien zugestehen. Der Staatsrat nennt als Beispiel eine Tätigkeit für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.

Die Befreiung vom Wehrpflichtersatz aufgrund des Dienstes im Vatikan stellt für den Staatsrat sogar eine Ungleichbehandlung dar. Dies, weil sie aufgrund der Beschränkung auf eine Konfession, die katholische, nicht von Bürgern anderer Konfessionen beansprucht werden kann. Diese könnten auch Ansprüche auf eine Befreiung stellen. Der Wehrpflichtersatz sei aber für alle gleich und wie der Militär- oder Zivildienst in der Verfassung verankert.

Der Nationalrat lehnte die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe übrigens ersatzlos ab.

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