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Keine Überholspur für Bewilligungen von Heizungen

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Auch das «vereinfachte» Verfahren für die Bewilligung von neuen Heizungen dauere zu lang, hiess es aus dem Grossen Rat. Der Staatsrat findet: Sieben bis zehn Tage Bearbeitungsdauer sind angemessen.

Das vereinfachte Verfahren sei einfach genug und brauche keine weitere Vereinfachung. So die Antwort des Freiburger Staatsrats auf eine Anfrage der Grossräte Pascal Moënnat (Mitte, Grandvillard) und Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne). Gemeint ist das Verfahren für die Auflage und die Beantragung von Beiträgen für den Ersatz einer Heizanlage. Die Motionäre fanden, selbst das «vereinfachte Verfahren» nach Raumplanungs- und Baugesetz dauere zu lang.

Der Staatsrat anerkennt die Notwendigkeit, im Rahmen der Energiewende bei Heizungen zunehmend auf erneuerbare Energieträger zu bauen und sich von Öl-, Gas- und Elektroheizungen zu verabschieden. So fördere der Kanton Freiburg diesen Ersatz finanziell. Die Gemeinden seien zudem berechtigt, mehr Subventionen zu zahlen oder in ihren Baureglementen über die Vorgaben des Kantons hinauszugehen, wenn es darum gehe, die Energiewende voranzutreiben.

Sieben Tage reichen generell

Der Staatsrat räumt ein, dass die Abläufe und Prozesse vielleicht nicht perfekt, aber doch recht effizient gestaltet seien. Entsprechende Computeranwendungen helfen den Antragsstellenden bei der Einreichung des Gesuchs, «die Vorgabe des vereinfachten Verfahrens scheint aus verwaltungstechnischer Sicht keine grösseren Probleme aufzuwerfen». Das liesse sich auch daran erkennen, dass das zuständige Amt für Energie allein 2020 den Ersatz von über 900 Heizanlagen begutachtet und bewilligt habe; und dies im Schnitt in sieben Arbeitstagen. «Das Amt hat keine Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten erhalten», so der Staatsrat. Allerdings könne es sein, dass die Bearbeitung des Verfahrens auf Gemeindeebene sich in die Länge ziehe.

Der Staatsrat stellt auch fest, dass der Austausch von Heizanlagen wohlüberlegt und keine Ruckzuck-Übung sein sollte, bei der es auf einige Tage mehr oder weniger ankomme. Und wenn es dann doch eile – wenn die Heizung zum Beispiel mitten im Winter aussteige – sei mit Ausnahmeregelungen vorgesorgt.

Die Bearbeitung eines Subventionsantrags dauere übrigens ebenfalls nur zehn Tage, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien. Und auch hier gebe es Sonderregelungen für Ausnahmen.

Keine Zahlen, keine Beispiele

Der Staatsrat verweist darauf, dass er bereits eine breiter angelegte Überarbeitung der Bewilligungsverfahren angestossen habe. Er empfiehlt dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion und kritisiert die Motionäre, sie hätten ihre Vorwürfe nicht mit Zahlen oder konkreten Beispielen untermauert. Es gebe deshalb keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines speziell beschleunigten Verfahrens.

 

   

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