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Kinderpornografie – Acht Personen verurteilt

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Kinderpornografie – Acht Personen verurteilt

Die Kantonspolizei Freiburg hat bei 13 Männern über 500 Disketten, Kassetten und CD-Rom konfisziert

Im Rahmen der schweizerischen Polizeiaktion «Genesis» hat die Freiburger Justiz acht Männer verurteilt, die Kinderpornografie im Internet heruntergeladen haben: Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten und Bussen bis zu 5000 Franken wurden ausgesprochen.

Von IRMGARD LEHMANN

Acht der 13 Männer im Alter zwischen 33 und 65 Jahren erhielten Gefängnisstrafen von 20 Tagen bis zu drei Monaten bedingt. Ebenfalls wurden Bussen von 500 bis 5000 Franken ausgesprochen. Die Polizei kam den Tätern auf die Spur, weil diese das pornografische Material im Internet per Kreditkarte bezahlt hatten. Über die Untersuchungen, die rund ein Jahr dauerten, hat am Freitag Untersuchungsrichter Olivier Thormann die Medien informiert.

Verschiedene soziale Schichten

Die angeschuldigten Männer – elf Schweizer (darunter zwei Rentner), einer aus den Niederlanden und ein weiterer aus dem ehemaligen Jugoslawien – kommen aus verschiedenen sozialen Schichten (Bankangestellte, Direktor, Meckaniker, Informatiker, Arbeiter). Insgesamt wurden über 520 Disketten, Videokassetten, CD und CD-Rom beschlagnahmt.

In zwei Fällen kam es zu Freisprüchen. Ein Mann verweigerte jegliche Zusammenarbeit, weshalb sein Fall an den Polizeirichter überwiesen wurde. In einem andern Fall war gegen die Person bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden. Eine fünfte Person wiederum wurde ans Bezirksgericht weitergeleitet.

64-jähriger Rentner: Schwerster Fall

Als schwerster Fall entpuppte sich ein 64-jähriger verheirateter Rentner. Er wurde zu drei Monaten Gefängnis bedingt und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Der 64-Jährige habe versucht die Polizei in die Irre zu führen, erklärt Thormann. «Der Rentner hat mehrmals die Polizei auf illegale Sites aufmerksam gemacht und dabei nur Bilder gesandt, welche noch als legal gelten.» Ein Ablenkungsmanöver, bemerkt Thormann. «Die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Materials haben allerdings viel Schlimmeres zutage gebracht.»

Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Rentner eine psychosexuelle Verhaltensstörung im Sinne einer Pädophilie. Eine begleitende Psychotherapie könne Wiederholungsgefahr vermindern, hiess es weiter. Von einer Überweisung wurde jedoch abgesehen.

Rekord im Materialsammeln

63 CD-Rom, 34 Disketten 20 Videokassetten DVD, VHS, ein PC und anderes mehr hat die Polizei bei einem 33-jährigen ledigen Mechaniker beschlagnahmt. Eine Rekordzahl, wie Thormann erwähnte. Bei ihm stellte der Psychiater eine leicht herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit aufgrund eines Sammelzwanges fest. Eine Behandlung sei allerdings nicht notwendig. Der 33-Jährige wurde zu zwei Wochen Gefängnis und zu einer Bussen von 1500 Franken verurteilt.

OS-Direktor

Der prominenteste Fall war wohl
der einstige OS-Direktor aus Bulle. Der 53-jährige ledige Beamte hat gestanden Kinderpornografie konsumiert und Daten auf seinem persön-lichen Computer gespeichert zu
haben. Der Staatsbeamte ist im Oktober 2002 von seinem Amt zurückgetreten. Er wurde zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Ausserdem musste er die Gerichtskosten von 12 000 Franken bezahlen. Gemäss Untersuchungsrichter Thormann hatte der 53-Jährige jedoch nie Kinderpornografie gegen Bezahlung konsumiert, was strafmildernd wirkte. Der Mann habe zwar eine grosse Menge an Bildern runterge-laden, diese aber fortwährend gelöscht.

Kriterien des Strafmasses

Das Strafmass basiert auf vier Kriterien. Ausschlaggebend sei vorab die Anzahl und die «Härte» der heruntergeladenen Bilder, führt Thormann aus. «Sollte die Person für das kinderpornografische Material bezahlt haben, so fällt dies stärker ins Gewicht, als wenn nur Gratisbilder runtergeladen wurden.» Ein weiteres Kriterium ist ausserdem das Weitergeben an Dritte.

Grundsätzlich sei es ein Leichtes, so der Untersuchungsrichter, Bilder runterzuladen. Dazu müsse man lediglich in einer Suchmaschine ein Kennwort wie beispielsweise «Lolita» eingeben und das Gewünschte erscheine. «Für Bildmaterial wird allerdings Bezahlung via Kreditkarte verlangt.»
Und wie wird künftig die Kontrolle ausgeübt? Dies liegt nicht mehr in der Kompetenz des Kantons, sondern ist Sache des Bundes, sagt Thormann. Die Bundeskriminalpolizei verfüge über eine Institution, die Pädophilie und Kinderpornografie im Visier habe. «Doch den Tätern auf die Spur zu kommen, bleibt ein schwieriges Unterfangen.»
«Genesis»

Die Kantonspolizei hat die Hausdurchsuchungen im Rahmen der gesamtschweizerischen Aktion «Genesis» durchgeführt. Der Anstoss hiefür kam von der Bundeskriminalpolizei in Bern. In den USA hat die Bewegung ihren Anfang genommen.

Vor ein paar Jahren hat ein Ehepaar in den USA im Internet illegale Kinderpornografie verbreitet. Die amerikanischen Ermittlungsbehörden leiteten dabei die gesammelten Informationen über die Internet-Benützer in der Schweiz an das Bundesamt für Polizeiwesen weiter. In der Folge stellte die Bundeskriminalpolizei das Material den kantonalen Polizeibehörden zur Verfügung.

Seit zwei Jahren strafbar

Wer Gegenstände oder Vorführungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren zum Inhalt haben, erwirbt und über elektronische Medien verbreitet, wird seit April 2002 mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. il

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