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Kinderpornos: Wurde der angeklagte Rentner Opfer eines Hackerangriffs?

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Ein Senior stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Sense wegen mutmasslichem Konsum von Kinderpornografie. Auf seinem Computer wurden entsprechende Dateien gefunden. Sein Anwalt geht von einem Hackerangriff aus und plädierte für einen Freispruch.

Ein Mann, wohnhaft im Sensebezirk, wird angeklagt, weil er im Internet kinderpornografische Inhalte konsumiert haben soll. Am Donnerstag wurde am Bezirksgericht Sense rasch klar, dass die Verhandlung über diese delikate Angelegenheit nicht so einfach wird, denn der 77-jährige Angeklagte sagte gleich zu Beginn:

Ich habe nie Kinderpornografie – oder überhaupt Pornografie – im Internet gesucht.

Angeklagter

Die ganze Geschichte begann mit einem Hinweis aus den USA (siehe Kasten). Durch einen Rapport erhielten die Behörden Kenntnis einer IP-Adresse und somit Angaben zum Angeklagten. Die Polizei hat seinen Computer beschlagnahmt und untersucht und fand gesamthaft vier verdächtige Bilder.

Hackerangriff vermutet

Patrik Gruber, der Anwalt des Angeklagten, wies gleich am Anfang der Verhandlung auf einige Unregelmässigkeiten in der Ermittlung hin. Er verlangte zunächst weitere Beweise, unter anderem ein Bericht von einem unabhängigen Experten, der klären soll, wer ausser seinem Mandanten Zugriff auf sein privates Netzwerk hatte und welche Auswirkungen solche Hacks auf den Inhalt der Festplatte haben können. Denn die IP-Adresse führe zwar zu ihm, jedoch seien die Koordinaten im Raum Lausanne zu verorten. 

Auch die vier gefundenen Bilder sprach er an. Es seien keine normalen, gespeicherten Bilder, sondern Merkpunkte in Form von Bildminiaturen, die sich das Programm selber gesetzt habe. Er sagte:

Ob jemand diese Bilder gesehen hat, und ob sie tatsächlich auf dem Bildschirm erschienen sind, ist damit nicht bewiesen.

Patrik Gruber
Anwalt

Der Angeklagte sagte, wie sie auf seinen Computer gelangt sein sollen, sei ihm ein Rätsel. 

Einen weiteren Punkt, der der Anwalt des Angeklagten bemängelte, ist, dass die Polizei seinem Mandanten bei der Vernehmung Bilder vorgehalten habe, die gar nicht auf seinem Computer gespeichert gewesen seien.

Anwalt fordert Freispruch

Rechtsanwalt Patrik Gruber kam zum Schluss, dass für einen Schuldspruch zu wenig Beweise vorliegen würden und beantragte den Freispruch des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht von einem Verschulden aus. In der Anklageschrift verlangt sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Verbindungsbusse. 

Pädokriminalität

Aus USA gemeldete Fälle drastisch gestiegen

Eine Methode, wie Schweizer Behörden mutmasslichen pädokriminellen Straftätern auf die Spur kommen, ist durch Verdachtsmeldungen aus den USA, wie aus einem Bericht des Bundesrates vom Dezember 2023 hervorgeht. Die dort ansässige gemeinnützige Organisation namens «National Center for Missing & Exploited Children» (NCMEC, auf Deutsch: nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) verfügt über ein zentrales System zur Meldung von Kinderpornografie und anderen Formen der Ausbeutung an Kindern.

Alle Provider sind nach US-amerikanischem Recht dazu verpflichtet, dem NCMEC alle rechtswidrigen Inhalte in Verbindung mit Pädokriminalität zu melden. Die gesamte Anzahl an Verdachtsmeldungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von einer Million im Jahr 2014 zu 32 Millionen im Jahr 2022. Als Gründe für die Zunahme nennt der Bericht die verstärkte Nutzung von sozialen Medien, Mobile-Apps und Messaging-Systemen sowie die höheren Mittel und grösseren Anstrengungen der Provider-Anbieter.

Betreffen Verdachtsmeldungen eine Schweizer IP-Adresse, werden sie an die Schweizer Behörden und nach einer weiteren Kontrolle an die kantonalen Behörden weitergeleitet. 2014 waren dies laut dem Bericht des Bundesrates 177 Fälle, 2022 bereits 2055 Fälle. (bba)

Kommentar (1)

  • 08.03.2024-Jenzer Andreas

    Der Journalist sollte zuerst mal die deutsche Sprache lernen!

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